Der Strassenplan sowie der Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) unterstehen der öffentlichen Mitwirkung, die am 30. April begonnen hat und noch bis zum 30. Mai dauert.
Die Überarbeitung des Gemeindestrassenplans wird durch das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen vorausgesetzt und ist mit der Ortsplanungsrevision koordiniert. Die Gemeinde hat die Daten überarbeitet, damit sie den Anforderungen des neuen digitalen Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) entsprechen. Zudem hat sie den Strassenplan und den FWR-Plan systematisch überprüft und auf den aktuellen Stand gebracht. Der Gemeindestrassenplan und der FWR-Plan wurden den zuständigen kantonalen Amtsstellen zur Vorprüfung eingereicht. Die Rückmeldungen daraus sind bereits eingeflossen.
Der Gemeindestrassenplan und der FWR-Plan können in der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, oder auf der Website der Gemeinde eingesehen werden. Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können bis am 30. Mai schriftlich eingereicht werden: Gemeinderatskanzlei, Andrea Hanselmann, Gemeindeplatz 1, 9444 Diepoldsau, oder via ortsplanungsrevision@diepoldsau.ch.