Auf der Grundlage einer Besichtigung der beiden Objekte im Januar 2022 erstellte Arnold Flammer die Inventarblätter Nr. 156c (Torkel) und 174 (Klumpentorkel). Daraus geht hervor, dass sowohl der Torkel wie auch der Klumpentorkel als schützenswert eingestuft werden. Der Torkel wird als optisch bescheidener, aber historisch- typologisch bedeutender Bestandteil der beiden Höfe (Schutzobjekte Nrn. 156.2 und 156.1) in Husen eingestuft, während der Klumpentorkel mit seinem stattlichen Gebäudevolumen und dem Rebberg ein bedeutender Zeuge der Weinbautradition ist. Nach Beurteilung der kantonalen Denkmalpflege ist der Torkel in Verbindung zum geschützten Haus Husenstrasse 7 von kantonaler und der Klumpentorkel von kommunaler Bedeutung.Bevor der Gemeinderat über die Ergänzung der Schutzverordnung befindet, lädt er die Bevölkerung zur Mitwirkung ein. Die Inventarblätter Nrn. 156c und 174 sind bis 4. April auf der Website der Gemeinde abrufbar. Rückmeldungen nimmt die Gemeinderatskanzlei postalisch oder digital (kanzlei@berneck.ch) entgegen.