24.04.2018

Mit Zügeln fängt es von vorn an

SVP-Kantonsrat Markus Wüst kritisiert Zahlen zur Langzeitsozialhilfe, die ihm die Regierung geliefert hat. Besonders ärgert ihn, dass die Berechnung der Bezugsdauer nach einem Umzug wieder bei null beginnt.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Max TinnerKritisiert die SVP die Sozialhilfe, so wird ihr oft pauschale, nicht durch Fakten unterlegte Schlechtmacherei vorgeworfen. Auch der Oberrieter SVP-Kantonsrat Markus Wüst geht davon aus, dass immer mehr Leute am Tropf des Staats hängen und je länger je mehr Sozialhilfe beziehen. Er will diese Ansicht aber mit amtlichem Zahlenmaterial untermauern und verlangte deshalb von der Regierung mit einer Interpellation Zahlen zur Langzeitsozialhilfe. Diese hat er nun bekommen.Die Regierung schränkt in ihrer Antwort auf Wüsts Vorstoss allerdings ein, dass die Daten unvollständig seien. Dies, weil bei einem Umzug von Sozialhilfebezügern in eine andere Gemeinde oder beim Wechsel von der Sozialhilfe für Flüchtlinge in die reguläre Sozialhilfe die Bezugsdauer wieder bei null anfange. Für eine exakte Übersicht wäre eine zusätzliche Auswertung von Daten des Bundes nötig. Die Regierung hat aus Kostengründen darauf verzichtet.Unter der Einschränkung des unvollständigen Datenmaterials lasse sich festhalten, dass ein Drittel aller Bezüger sich bereits im ersten Jahr wieder von der Sozialhilfe lösen könne, schreibt die Regierung, und immerhin der Hälfte der Bezüger gelinge dies innert der vier Jahre darauf.Weil die Registrierung der Bezugsdauer nach einem Wohnortwechsel wieder von vorne beginnt, geht Markus Wüst davon aus, dass die Zahlen unter Berücksichtigung sämtlicher Daten wesentlich höher wären. «Hier sollten wir als Gesetzgeber ansetzen», stellte er gestern vor dem Ratsplenum fest. Die SVP werde einen weiteren Vorstoss erwägen, der die Gemeinden verpflichten würde, das Dossier eines wegziehenden Sozialhilfeempfängers der neuen Wohngemeinde weiterzugeben.Keine Zahlen liefern konnte die Regierung zur Anzahl der Haushalte, die insgesamt mehr als 300000 Franken, mehr als 500000 Franken und mehr als 700000 Franken bezogen haben. Auch dies hatte Wüst wissen wollen. Doch auch diese Zahlen wären nur mit einer aufwendigen Datenerhebung bei allen St. Galler und einigen ausserkantonalen Gemeinden herauszubekommen, schreibt die Regierung.Man müsse sich aber schon vor Augen halten, was ein Langzeitsozialhilfeempfänger den Steuerzahler koste, meinte Markus Wüst dazu. Bei einer 15-jährigen Bezugszeit rechnet er mit 470000 Franken für einen Einzelhaushalt, mit 770000 Franken für einen Dreipersonenhaushalt und mit knapp einer Million für eine fünfköpfige Familie.Es müsse alles getan werden, dass Leute, die in Not geraten sind, bald wieder auf eigenen Beinen stehen. Dazu dürfe das Existenzminimum nicht zu hoch angesetzt werden, um die Leute nicht zur Passivität zu verleiten, fordert Markus Wüst.

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