Zu den Preisunterschieden in unserer Branche kann es kommen, weil leider nicht mit gleichen Ellen gemessen wird. Ein Einmannbetrieb rechnet in der Regel keine Mehrwertsteuer ab. Da die Betreiber solcher Salons in der Wirtschaft als selbstständig gelten, müssen sie auch keine Arbeitslosenbeiträge entrichten. Unser Zentralverbandsbeitrag und Sektionsbeitrag wird aufgrund der Lohnsummendeklaration (Mitarbeiter) berechnet.Das Ziel der «traditionellen Salonstruktur» ist es doch, auf lange Sicht Mitarbeiter wie auch Auszubildende für den Betrieb zu gewinnen. Dass eine ausgelernte Fachkraft EFZ mit einem 100-Prozent-Pensum mit dem Mindestlohn GAV (oder in der Einführungszeit mit dem reduzierten Satz) ihre Lebenshaltungskosten langfristig nicht decken kann, liegt auf der Hand. Demzufolge ist die Entlöhnung (zumindest bei uns) auch über dem Mindestlohn, was eine gewisse Nachhaltigkeit im Personalwesen bedeutet, was sich aber auch auf die Bedienungspreise auswirkt. Wäre in unserem Land jeder nur ein «Rosinenpicker», würde unser System nicht nachhaltig funktionieren.Coiffeur MäserPhilipp MäserMarbach