Im Jahr 2014 hat die Gemeinde Balgach für das Areal Sonnenberg ein partizipatives Verfahren ausgelöst, mit dem die Bebauungsmöglichkeiten für die Umgebung des Schlosses Balgach evaluiert werden sollten. Hintergrund waren zwei durch gegenseitige Einsprachen blockierte Baugesuche, einerseits für die Erweiterung der Klinik, andererseits für zwei private Wohnhäuser im nördlichen Hangbereich. Die Gemeinde erkannte Unsicherheit in Bezug auf die Erschliessung, die Zonenkonformität und die Anforderungen des Ortsbildschutzes.
Die hinreichende Erschliessung konnte nachgewiesen und vom kantonalen Tiefbauamt und der Kantonspolizei bestätigt werden, wie die Gemeinde mitteilt. Im zweiten Schritt wurde ein Workshopverfahren zur Evaluation der Bebauungsmöglichkeiten durchgeführt. Die resultierenden Planungsinstrumente wurden 2017 vom Gemeinderat beschlossen und öffentlich aufgelegt. Aufgrund der eingegangenen Einsprachen erfolgte eine Verfeinerung des Überbauungsplanes. Ebenfalls wurde der Planungsbericht überarbeitet. Die überarbeiteten Planungsinstrumente wurden 2019 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt, durch den Gemeinderat erlassen und öffentlich aufgelegt.
Grundlegender Widerstand gegen Planerlasse
Gegen diese Planerlasse manifestierte sich grundlegender Widerstand. Ausdruck waren diverse Einsprachen von Privatpersonen und Organisationen. Bemängelt wurde insbesondere, dass die baulichen Möglichkeiten im Plangebiet zu wenig eingeschränkt würden bzw. den Erhaltungszielen der beiden auf das Plangebiet Bezug nehmenden schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung und der kommunalen Schutzverordnung zu wenig Rechnung getragen werde.
Am 11. Januar 2020 ist die am 12. Januar 2015 erlassene Planungszone «Sonnenberg» abgelaufen. Um in Bezug auf die weitere planerische Behandlung des Gebiets Sonnenberg Klarheit zu schaffen, hat die Denkmalpflege des Kantons St. Gallen um ein entsprechendes Gutachten bei den eidg. Kommissionen ENHK/EKD ersucht. Das Gutachten vom 27. Oktober 2021 der eidg. Kommissionen ENHK/EKD hat die Ausgangslage grundlegend verändert. Die bisherige Planung für das Gebiet Sonnenberg wird von den eidg. Kommissionen als nicht mit dem Isos-Schutzstatus vereinbar beurteilt. Somit steht auch die Genehmigungsfähigkeit der bestehenden, noch nicht rechtskräftigen Planungsinstrumente in Frage. Deshalb beschloss der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 25. März die Aufhebung folgender Erlasse: Teilzonenplan Sonnenberg, beschlossen am 16. Januar 2017; Ergänzung Baureglement mit Art. 8bis, beschlossen am 16. Januar 2017; Überbauungsplan Sonnenberg, beschlossen am 16. Januar 2017, geändert am 4. November 2019; Teilstrassenplan Sonnenberg mit zugehörigen Strassenprojekten Anpassung Sonnenbergstrasse und Ausbau Schlossstrasse, beschlossen am 16. Januar 2017 resp. 6. März 2017.
Da sich die zeitliche Dringlichkeit der baurechtlichen Klärung reduziert hat, soll das zwischenzeitlich erarbeitete Ergebnis in die laufende Ortsplanungsrevision integriert werden. Die Bevölkerung kann somit im Rahmen der Ortsplanungsrevision entsprechend mitwirken.