21.05.2020

Mit dem Tod gedroht

Ein Mann, der einem andern einen Denkzettel verpassen wollte, hat nun selbst einen bekommen – vom Richter.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Der Vorfall, der sich im unteren Rheintal zutrug und nun zur Gerichtsverhandlung in Altstätten führte, liegt zweieinhalb Jahre zurück. Das Opfer wollte sich gerade auf den Weg zur Arbeit machen, als der damals 30-jährige Beschuldigte sich ihm in den Weg stellte.Angetrunken, mit mindestens 1,12 Promille, war er zum Haus seines Opfers gefahren. Diesem trat er wegen eines Vorfalls auf der Autobahn bedrohlich gegenüber – mit einem Regenschirm in der einen Hand sowie einem Metallteil in der anderen.In der verbalen Auseinandersetzung beschimpfte der Angetrunkene sein Gegenüber als «Arschloch» und drohte ihm mit dem Tod.Opfer am Arm gepackt, beim Sturz riss die HoseEinen Anruf des Bedrohten bei der Polizei versuchte der Beschuldigte zu verhindern, indem er Schirm und Metall fallen liess und sein Gegenüber am Arm packte. Es kam zu einem Gerangel, bei dem der Bedrohte fiel und sich eine Schürfwunde am Knie zuzog, zudem riss die Hose.Als der Täter davonfahren wollte, wurde er von der hinzugekommenen Gattin des Opfers daran gehindert, sodass er zu Fuss flüchtete. Auf der Hauptstrasse konnte er ein wenig später festgenommen werden.Für die Pistole hat der Mann einen WaffenscheinIm Auto fand die Polizei eine offene Bierflasche. Zudem stellte sie ein Schlagholz sicher, das als Waffe gilt. Zudem hatte der Festgenommene 1,32 Gramm Amphetamine dabei. Bei einer Hausdurchsuchung kamen unter anderem eine Kartonschachtel mit Drogenutensilien, ein (zugelassener) Schlagstock sowie eine Pistole zum Vorschein, für die der Mann allerdings einen Waffenschein besitzt.Den vorbestraften Mann, der im Jahr 2009 wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde, bestrafte die Staatsanwaltschaft mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Franken (total 12000 Franken), bei einer Probezeit von drei Jahren. Wird der Mann in dieser Zeit nicht erneut straffällig, muss er diese Summe nicht bezahlen.Dazu kamen allerdings eine Busse von 1000 Franken sowie die Gerichtskosten von gut 3000 Franken. Weil der so Bestrafte das Urteil weiterzog und einen Freispruch forderte, urteilte diese Woche ein Richter des Kreisgerichts Rheintal. Dieser sieht die Sache im Wesentlichen gleich wie die Staatsanwaltschaft.Die Strafe wurde leicht reduziertDas Strafverfahren wegen des Verdachts der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes vor dem 13. Mai 2017 wird wegen Verjährung allerdings eingestellt, und vom Vorwurf der Beschimpfung sprach der Richter den Beschuldigten frei.Es bleiben die folgenden Straftatbestände, derer sich der Mann schuldig gemacht hat: Fahren in nicht fahrfähigem Zustand, mehrfache versuchte Nötigung, Vergehen gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung (zerrissene Hose) sowie die mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (nach dem 13. Mai 2017).Der Richter reduzierte die Geldstrafe auf 80 Franken pro Tag, bei einer Probezeit von drei Jahren, und begnügte sich mit einer Busse von 400 Franken. Von den inzwischen leicht gestiegenen Gerichtskosten von 3120 Franken muss der Verurteilte «nur» rund 2800 Franken bezahlen, den Rest muss der Staat übernehmen.Der Verurteilte bekam das Urteil mündlich eröffnet. Sollte er auf einer schriftlichen Begründung bestehen, hätte dies eine um 1500 Franken höhere Entscheidgebühr zur Folge.

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