17.12.2018

Mietvertrag für «Sonneblick» angepasst

Der Kanton kann ab Juni 2019 bis Ende 2020 unter Einhaltung einer Frist auf Ende eines jeden Monats das Mietverhältnis mit der Stiftung kündigen.

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat mit der Stiftung Sonneblick Walzenhausen eine Anpassung des Mietvertrags vereinbart. Dies geht aus einer Medienmitteilung des Kantons hervor. Bis Ende 2020 kann der Kanton unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf Ende eines jeden Monats vom Mietvertrag zurücktreten. Der Regierungsrat wird das Urteil des Obergerichts zum «Sonneblick», Walzenhausen, sowie das Prüfungsergebnis des Standorts Krombach, Herisau, abwarten und so bald als möglich weitere Entscheide in Sachen Asylzentrum fällen.Im Juli 2016 haben die Stiftung Sonneblick Walzenhausen als Vermieterin und der Kanton Appenzell Ausserrhoden als Mieter einen Mietvertrag für die gleichnamige Liegenschaft abgeschlossen. Das Mietverhältnis begann am 1. Januar 2017. Der monatliche Mietzins beträgt 21000 Franken. In der Miete enthalten ist das Mobiliar für den Betrieb des Asylzentrums. Zudem übernimmt die Stiftung baulich und betrieblich notwendige Anfangsinvestitionen bis 200000 Franken. Für den Fall, dass das Mietobjekt nicht wie vorgesehen genutzt werden könnte, hatten die Parteien eine Rücktrittsklausel in den auf zehn Jahre befristeten Vertrag aufgenommen.«Sonneblick» bleibt favorisierter StandortDie Betriebsaufnahme im «Son-neblick» ist aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens blockiert. Der Regierungsrat prüft deshalb den Standort Krombach in Heris-au als mögliche Alternative. Favorisierter Standort für ein neues Asylzentrum bleibt jedoch der «Sonneblick».Von der neuen Rücktrittsklausel kann der Kanton erstmals per Ende Juni 2019 Gebrauch machen. Der Regierungsrat wird vorerst aber das Urteil des Obergerichts sowie das Prüfungsergebnis des Standorts Krombach abwarten, bevor er Entscheide fällen wird. (kk)

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