07.11.2019

Michael muss sterben

Die Stadt Rheineck hat entschieden - ein Bernhardiner wird nach Bissattacken eingeschläfert, einer fremdplatziert.

Von Daniel Walt
aktualisiert am 03.11.2022
Nach mehreren Angriffen auf Menschen folgt der Stadtrat Rheineck der Empfehlung des kantonalen Veterinäramtes. Er lässt einen Bernhardiner einschläfern. Der zweite Hund der Halterin soll fremdplatziert werden.Seit Anfang Woche ist Urs Müller Stadtpräsident von Rheineck. An seiner ersten Stadtratssitzung hatte er gleich ein hoch emotionales Geschäft auf dem Tisch: Es ging um die Frage, ob zwei Bernhardinerhunde weiterleben dürfen oder eingeschläfert werden. Die Stadt Rheineck hatte die Hunde Mitte Oktober beschlagnahmt. Auslöser: Die eigentlich in Deutschland lebenden Tiere hatten sich trotz eines Verbots weiterhin im Kanton St.Gallen aufgehalten. In der Folge biss einer der Hunde prompt beim China-Schiff in Gaissau zum wiederholten Mal zu: Das Tier namens Michael fügte einer Angestellten des China-Schiffs schwere Beinverletzungen zu.Verständnis für Verzweiflung – aber…An seiner Sitzung beschloss der Rheinecker Stadtrat, einer Empfehlung des kantonalen Veterinäramtes zu folgen und Michael einschläfern zu lassen. «Der Entscheid fiel uns nicht leicht», sagt Urs Müller. Er hat durchaus Verständnis für die Verzweiflung der beiden Frauen, die sich um die Hunde kümmern. Es handelt sich dabei um eine in Rheineck gemeldete Frau und ihre erwachsene Tochter aus Deutschland, die mit ihren Hunden immer wieder in Rheineck zu Besuch ist.«Doch stellen Sie sich einmal vor, ein Kindergarten-Kind wird durch einen Biss schwer verletzt oder sogar getötet!», sagt Müller. Er wolle in so einem Fall nicht sagen müssen: «Tut uns leid, wir haben die Situation bezüglich der Hunde falsch eingeschätzt.» Müller betont zudem: Die Halterin habe dadurch, dass sie die Hunde trotz eines Verbots weiterhin in den Kanton St.Gallen mitgenommen habe, gegen eine gültige Verfügung verstossen.Ungenügender GehorsamBei seinem Entscheid stützte sich der Stadtrat Rheineck auf eine Verhaltensabklärung, welche das kantonale Veterinäramt unter Zuzug eines Experten für Bernhardiner vornahm. Im Kurzbericht steht laut Urs Müller, dass das Tier namens Michael nachweislich mehrere Personen gravierend verletzt habe. Die Verletzungen, die das Tier Menschen zugefügt habe, seien mit zunehmender Zeitdauer sogar tendenziell schwerer geworden. Hunde, die einen erwachsenen Menschen als Beute betrachten, haben laut dem Bericht ein gestörtes Aggressionsverhalten. Zudem hat Michael laut dem Gutachten auch gesundheitliche Probleme, und sein Gehorsam sei ungenügend.Bei Samuel, dem zweiten Bernhardiner der beiden Frauen, hätten die Gutachter nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» geurteilt, sagt Urs Müller weiter. Es sei nicht restlos geklärt, inwieweit Samuel an den Beissattacken beteiligt gewesen sei. Der Hund zeige im Heim jedenfalls auch eine gewisse Aggressivität gegenüber dem Personal. Das Ganze mündet in die Empfehlung, Samuel in andere Hände zu übergeben. Der Stadtrat Rheineck folgte ihr laut Urs Müller.Mit Hungerstreik gedrohtLaut Urs Müller sind die Besitzerin der Bernhardiner sowie ihre Mutter über die Entscheide der Stadt Rheineck im Bild. Die Reaktion war offenbar heftig: Es sei unter anderem mit dem Beginn eines Hungerstreiks aus Protest gegen den Entscheid der Stadt gedroht werden, sagt Müller. Er betont, er habe die beiden Frauen darauf aufmerksam gemacht, dass sie innert 14 Tagen beim Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen gegen den Entscheid rekurrieren können. Von der Halterin der Hunde war am Donnerstag keine Stellungnahme erhältlich.

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