Berneck zeichnet sich durch ein historisches und gut erhaltenes Ortsbild aus. Auch das ISOS – Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung – bestätigt dies. Der Gemeinderat hat bereits vor zwölf Jahren eine Schutzverordnung erarbeitet, die seit 2009 in Kraft ist. Sie bezweckt die Erhaltung von Schutzgegenständen und umfasst unter anderem geschützte Kulturobjekte, Landschaftsschutzgebiete und Ortsbilder. Dafür weitet die Schutzverordnung die Bewilligungspflicht für Bauvorhaben innerhalb des Schutzgebiets bzw. auf die Schutzgegenstände aus. Baubewilligungspflichtig sind auch kleine Veränderungen an der Gebäudefassade, der Ersatz von Fenstern und Aussentüren, die Erneuerung eines Schindelschirms oder ein Neuanstrich der Fassade.Die durch die Schutzverordnung ausgedehnte Baubewilligungspflicht bedeutet für die Bauherrschaft auf einen ersten Blick unbestritten Mehraufwand. Durch die Baubewilligung erhält sie im Gegenzug dafür Rechtssicherheit, dass das Bauvorhaben den geltenden Normen entspricht und damit auch einen Investitionsschutz für die Bauherrschaft und spätere Eigentümer gegenüber künftigen Gesetzesrevisionen oder Nachbarn.Die Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme bereits vor der Planungsphase hilfreich und wichtig ist. Die Bauverwaltung Berneck unterstützt sehr gern und steht bei Fragen unter Telefon 071 747 44 80 zur Verfügung.Für kleine bauliche Massnahmen und Veränderungen nach Artikel 14 der Schutzverordnung Berneck gilt ein reduzierter Tarif. Die Baubewilligungsgebühr für diese kleinen Anpassungen innerhalb von Ortsbildschutzgebieten oder an Schutzobjekten beträgt 150 Franken exklusive Bauanzeigen.Betreuer für Asylsuchende und FlüchtlingeDenis Rafuna, Rheineck, unterstützt als Freiwilliger seit Januar 2017 das Sozialamt Berneck bei der Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Sein zeitlicher Aufwand nahm zu und seine Unterstützung ist im freiwilligen Rahmen nicht mehr möglich. Deshalb schloss die Gemeinde Berneck mit Denis Rafuna einen Vertrag für die Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen ab. Sein Pensum richtet sich nach Bedarf und beträgt zwischen fünf und zehn Stellenprozenten. Im Budget 2018 ist ein entsprechender Kredit enthalten.Vom 14. bis 17. Juni 2018 war der Gemeinderat mit Partnern auf Gemeinderatsreise im Piemont. Vizepräsident Jakob Federer-Aepli organisierte die erlebnisreiche Legislaturreise zusammen mit seiner Frau Antonia.Neben Besichtigungen von verschiedenen Weingütern in der Umgebung von Alba, der Banca Del Vino in Pollenzo und einer Stadtführung in Turin wurde in verschiedenen Lokalitäten «Slow Food» genossen.Die Rückreise am Sonntag führte über die Reisfelder von Vercelli nach Berneck.Der Bernecker Gemeinderat hat kürzlich folgende Arbeiten vergeben: Tiefbauarbeiten betreffend Unterquerung Kübach beim Übergang Schlifistrasse – Pfauenhalde – Eichholzstrasse zum Angebot von 49060 Franken an die Fuster Tiefbau AG, Industrie Hegi 4, Thal; Vorprojekt betreffend Kinder- und Schülerhort Tramstrasse 13, Berneck, zum Angebot von 10426 Franken an die Carlos Martinez Architekten AG, Schnabelweg 8, Berneck.Der Gemeinderat Berneck hat zudem den «Management Review 2017» des Alters- und Pflegeheims Städtli und der Spi-tex-Dienste genehmigt. (gk)