22.11.2021

Mehr Spielraum beim Bauen

Die Gemeinde St. Margrethen möchte das Bauen einfacher und einheitlicher machen. Nach mehrjähriger Arbeit liegen der revidierte Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) und ein neues Parkierungsreglement auf. Die öffentliche Auflage dauert bis 21. Dezember.

Von pd/red
aktualisiert am 02.11.2022
Mit der Revision setzt die Gemeinde das übergeordnete Raumplanungs- und Baurecht von Bund und Kanton auf kommunaler Ebene um. Das neue Baureglement sieht neue Begriffe und Messweisen vor und führt andere Zonenbezeichnungen ein. Baubehörde ist nicht mehr der Gemeinderat, sondern die Baukommission, was zu kürzeren Wegen führt.Das neue Baureglement kennt keine Ausnützungsziffer mehr. Die Bauten werden künftig durch Länge, Breite, Höhe und Abstand definiert. Die talseitig sichtbare Fassadenhöhe wurde erhöht, um Bauen am Hang wieder sinnvoll zu ermöglichen. Eine neue Dachraumregelung bietet höhere Flexibilität. Es ist möglich, von der Regelbauweise abzuweichen, bei einer besonders hochwertigen Gestaltung von Bauten. Ein Gestaltungsbeirat wird die Pläne beurteilen.Ausserdem nimmt das Reglement aktuelle Umweltthemen der Umgebungsgestaltung auf. Um die Biodiversität zu fördern, werden ökologische Ausgleichsflächen (20 Prozent der Umgebungsfläche) verlangt. Lichtemissionen durch künstliche Beleuchtungen sollen eingeschränkt werden und nicht begehbare Dachflächen über 30 m2 sind zu begrünen.Keine neuen Einzonungen Mit dem revidierten Zonenplan werden rund um den Bahnhof Schwerpunktzonen eingeführt, welche die Zentrumsentwicklung fördern. Die Schwerpunktzone Areal Alp beim Güterbahnhof legt den Grundstein für die geplante Ansiedlung des Schreiner-Kompetenzzentrums. Der neue Zonenplan ermöglicht auch Umstrukturierungen von Gebieten wie dem Meierhof (Walzenhauserstrasse 9 und Umgebung), der für eine Mischnutzung geeignet wäre, heute aber zu einem grossen Teil in einer reinen Arbeitszone liegt. Der Zonenplan bietet mit Aufzonierungen Sanierungsanreize, wie im Gebiet Hauptstrasse Ost. Er schützt aber auch bestehende Strukturen wie Wohngebiete im Oberdorf.Parkplätze im DorfDer Bedarf an Abstellplätzen für Motorfahrzeuge und leichte Zweiräder wird weiterhin im Baureglement definiert. Alle weiteren Regelungsbereiche wie Ersatzabgaben für fehlende Parkplätze, Beschränkungen des Parkplatzangebots, Mobilitätskonzepte, die öffentliche Parkierung und die Parkraumbewirtschaftung sind Gegenstand des neuen Parkierungsreglements.Weitere Planungen Ergänzend liegen auch der leicht angepasste Strassenplan und einige Waldfeststellungen öffentlich auf (mit Rechtsmittel). Ausserdem macht die Gemeinde den Planungsbericht, den kommunalen Richtplan (Richtplankarte und Koordinationsblätter) und den Erschliessungsplan öffentlich bekannt. Diese Unterlagen sind nicht grundeigentümer-, sondern nur behördenverbindlich, weshalb dagegen keine Einsprachemöglichkeiten bestehen.BürgersprechstundenWährend der öffentlichen Auflage besteht die Möglichkeit, dem Gemeindepräsidenten an fünf Bürgersprechstunden Fragen zum Gesamtpaket zu stellen. Freitag, 26. November, 7 bis 9 UhrDienstag, 30. November, 17 bis 19 UhrMittwoch, 8. Dezember, 17 bis 19 UhrDienstag, 14. Dezember, 17 bis 19 UhrDonnerstag, 16. Dezember, 7 bis 9 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden, sind Interessierte gebeten, sich anzumelden: gemeinde@stmargrethen.ch oder Telefon 071 747 56 72.Die Unterlagen liegen im Gemeindehaus im 2. Stock zur Einsichtnahme öffentlich auf. Sämtliche Unterlagen stehen auch hier zum Herunterladen zur Verfügung.

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