Gert BrudererAngenommen, das Budget ist bereits gemacht und abgesegnet – und nun kommen unvorhergesehene Ausgaben auf die Gemeinde zu. In einem solchen Fall soll der Gemeinderat in Zukunft nicht mehr eine halbe, sondern eine ganze Million ausgeben dürfen, ohne zuerst die Bürgerschaft fragen zu müssen. Bei einem höheren Betrag ist das Geschäft der Bürgerversammlung vorzulegen, ab zwei Millionen (anstatt wie bisher ab einer) wird an der Urne abgestimmt.Handelt es sich um neue wiederkehrende Ausgaben während mindestens zehn Jahren, darf der Gemeinderat pro Jahr und Fall bis zu 200000 Franken in eigener Kompetenz beschliessen. 50000 Franken waren es in der Vergangenheit.Ein Bürger meinte, das Verhältnis stimme nichtAn der Bürgerversammlung vom Donnerstag fand jemand die Zahlen nicht folgerichtig. Für neue einmalige Ausgaben werde der Betrag, über den der Gemeinderat in eigener Kompetenz befinden könne, verdoppelt. Wieso aber solle der Rat bei jährlich wiederkehrenden Kosten viermal so viel ausgeben können wie bisher? fragte der kritische Bürger.Die Geschäftsprüfungskommission hingegen unterstützte den Antrag des Gemeinderats. Sie findet die Ausweitung der Finanzkompetenzen angebracht. Die Abstimmung ergab ein entsprechend klares Ergebnis. Die einzelnen, sich ändernden Artikel der Gemeindeordnung wurden in einem Fall mit zwei Gegenstimmen, sonst einstimmig angenommen.Bis zu drei Millionen für eine LiegenschaftSogar bis zu drei Millionen Franken darf der Gemeinderat ab Oktober ausgeben, wenn er eine Liegenschaft erwerben möchte. Bisher waren ihm faktisch die Hände gebunden, denn mit 700000 Franken, über die er bislang verfügen konnte, lässt sich angesichts der aktuellen Immobilienpreise nicht mehr viel anfangen, schon gar nicht im mittleren Rheintal, dem Balgach ja zugehört. Dabei ist es wichtig, bei einer guten Gelegenheit handlungsfähig zu sein und nicht fürchten zu müssen, dass jemand der Gemeinde eine strategisch wichtige Liegenschaft vor der Nase wegschnappt. Gemeindepräsidentin Silvia Troxler sagte, der Gemeinderat müsse bei Bedarf rasch zugreifen können, um bei der Erfüllung der raumplanerischen Aufgaben nicht ins Hintertreffen zu geraten. Mit 700000 Franken, sagte Troxler, «möged mer nümme cho». Auch wenn ein Projekt mehr kostet als geplant, kann der Gemeinderat diese Mehrausgaben bis zu einem viel höheren Betrag als bisher selbst beschliessen. Das hat den Vorteil, dass keine Blockade und somit keine zeitliche Verzögerung entsteht, die letztlich zu noch höheren Mehrkosten führen könnte.Unvorhersehbares erhöht teils die KostenSilvia Troxler wies darauf hin, dass Mehraufwendungen in den seltensten Fällen auf einen Mangel an planerischen Fähigkeiten zurückzuführen seien. Vielmehr gebe es tatsächlich öfter Unvorhersehbares – zum Beispiel, wenn Altlasten zu beseitigen seien.Wie unzeitgemäss die bisher geltenden Beträge sind, über die der Gemeinderat in eigener Kompetenz befinden konnte, zeigt übrigens schon die Zahl der Jahre, die seit der letzten Anpassung vergangen sind – nämlich 35.Seniorenzentrum wird ein Gebilde wie das EWZu einer Änderung in der Gemeindeordnung führt ausser den neuen Finanzkompetenzen der Wunsch nach einer einfacheren Rechnungsführung für das Seniorenzentrum Verahus. Es soll in ein unselbstständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen umgewandelt und somit zu einem Gebilde wie EW und Wasserwerk werden. Weder auf die Finanzierung noch für das Personal habe dies eine Änderung zur Folge, sagte die Gemeindepräsidentin. Die Bürgerschaft war denn auch einstimmig dafür.