15.11.2020

Masken-Atteste meist nicht rechtens

Noch immer gibt es Leute, die sich weigern, in Läden eine Maske zu tragen. Das Personal ist teils verunsichert.

Von Kurt Latzer
aktualisiert am 03.11.2022
Kurt LatzerHanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen, kennt Atteste, die Maskenverweigerer beim Einkaufen verwenden. «Solche Atteste kann man im Internet herunterladen. Die sind allerdings nicht rechtens.» Wie aber soll sich das Verkaufspersonal verhalten, wenn Kunden das Tragen von Masken verweigern? «Das Personal muss in solchen Fällen die Person auffordern, das Geschäft zu verlassen. Jeder Ladenbesitzer kann jederzeit ein Hausverbot aussprechen», sagt Krüsi. Für die Ladenbesitzer sei es riskant, Personen ohne Maske zu dulden. «Bei einer Polizeikontrolle hat das rechtliche Folgen», sagt der Kapo-Mediensprecher und ergänzt: «In Läden ist das Schutzkonzept einzuhalten. Ist der Chef nicht zugegen, muss er dem Personal die Kompetenz erteilen, Leute ohne Maske aus dem Geschäft zu weisen.» Was aber, wenn der Kunde ein Attest vorweisen kann, das ein ortsbekannter Arzt unterschrieben hat? «Wenn das Personal oder die Ladenbetreiber den Arzt kennen, machen sie sich nicht strafbar. Sie sollten sich allerdings Gedanken machen, welchen Eindruck es bei der anderen Kundschaft hinterlässt, wenn jemand keine Maske trägt», sagt Hanspeter Krüsi.«Könnten die Leute auch vor dem Laden bedienen»Wie reagieren Ladenbetreiber, wenn sich Leute im Geschäft weigern, eine Maske zu tragen? Im Rheintal lösen sie das Problem unterschiedlich, teils mit Kreativität. Karin Thür, Inhaberin der «Gwundernase» an der Obergasse in Altstätten, sagt: «Ich bin überzeugt, wir finden für Leute ohne Maske eine Lösung. Der Kunde kann zum Beispiel unser grosses Schaufenster anschauen und uns mitteilen, was er gerne hätte. Vielleicht übers Handy. Dann bringen wir ihm das Gewünschte vor die Tür.» Verfüge die Person über ein Attest, dass von einem Arzt unterschrieben ist, lasse man sie in den Laden.Peter Lenzin, Inhaber des gleichnamigen Getränkehandels an der Altstätter Obergasse: «So einen Fall hatten wir zum Glück noch nicht. Wenn sich ein Kunde standhaft weigert, eine Maske zu tragen, müssten wir ihn auffordern, den Laden zu verlassen.» Er selbst habe sich längst an das Tragen einer Maske gewöhnt. «Letztens habe ich die Maske sogar in unserer Stube getragen, ohne es zu merken. Meine Frau meinte: ‹Jetzt übertreibst du es aber›», sagt Lenzin.Frank Basso, Inhaber der Basso Optik an der Hauptstrasse in Au: «Ich habe mich mit diesem Thema noch nicht beschäftigt, weil alle unsere Kunden pflichtbewusst Masken tragen. Sonst wäre ich im Zwiespalt. Einerseits möchte ich keinen Kunden verlieren, andererseits muss ich das Schutzkonzept einhalten. Im Extremfall würde ich die Person ohne Maske freundlich bitten, das Geschäft zu verlassen.» Er ist überzeugt: 99,9 Prozent der Leute, die einkaufen gehen, tragen eine Maske. Manuela Fäger, Leiterin des Agrola-Tankstellenshops bei der Landi in Altstätten, sagt: «Wenn sich jemand weigert, eine Maske zu tragen, würde ich die Person freundlich bitten, den Laden zu verlassen.» Sei sie nicht vor Ort, habe das Personal die Kompetenz, so zu verfahren. Sollte ein Kunde randalieren, würde sie den Leiter der Landi informieren oder gegebenenfalls die Polizei. Judith Völkel, Geschäftsführerin des Getränkemarktes an der Diepoldsauerstrasse in Widnau, ergänzt: «Leute, die keine Maske tragen wollen, müssen draussen warten. Wir bringen die gewünschten Waren vor die Tür. In den Laden dürfen sie nicht.» Wichtig sei, in solchen Fällen freundlich zu bleiben.

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