30.10.2020

Masken an der Oberstufe

Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal der Oberstufe müssen ab Montag, 2. November, eine Maske tragen - auch im Klassenzimmer.  Besuche in Spitälern sind ab Samstag nur noch in Ausnahmefällen möglich. Noch keinen Entscheid gefällt hat der Kanton bezüglich Skilager.

Von red
aktualisiert am 03.11.2022
Das hat das Bildungsdepartement wegen der steigenden Zahl an Infektionen in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarztamt entschieden.Die Behörde will dadurch verhindern, dass viele Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler ausfallen und damit den Präsenzunterricht gefährden.Einschränkungen gibt es auch im Musik- und Sportunterricht. Die Kantone können gegen die Ausbreitung des Coronavirus strengere Massnahmen als der Bund anordnen. Oberstes Ziel für das Bildungsdepartement ist, dass der Präsenzunterricht weitergeführt werden kann.Wegen der epidemiologischen Lage sei eine Verschärfung der Massnahmen nun nötig, schreibt das Departement.Die Tragepflicht gilt im ganzen Schulgebäude und auch während des Unterrichts. Die gleichen Vorgaben gelten bereits an den Berufsfachschulen und den Kantonsschulen, dort hat der Bund dies verordnet. Mit der Verschärfung will das Bildungsdepartement die Anzahl Quarantänefälle senken.Kein Singen, Sport eingeschränktBeim Singen werden Aerosole in grossen Mengen verbreitet, womit das Ansteckungsrisiko stark zunimmt. Deshalb muss bis auf Weiteres auf der Oberstufe sowie an den Kantonsschulen auf das Singen verzichtet werden, solo und im Chor. Instrumentalunterricht bleibt zulässig, ebenso Musiktheorie.Auch im Sport ist das Risiko deutlich erhöht, dass Viren verbreitet werden. Allerdings ist «richtiger» Sportunterricht mit Masken nicht praktikabel. Das Bildungsdepartement will den Schulsport zwar nicht ganz unterbinden, aber einschränken. Bereits durch den Bund verboten sind Kontaktsportarten wie Fussball, Basketball oder Hockey. Auf der Oberstufe der Volksschule und an den Mittelschulen des Kantons St.Gallen wird der Sportunterricht in den Hallen nun in Halbklassen durchgeführt, unter Wahrung des Abstandes. Damit kann auf die Masken verzichtet werden.Die Berufsfachschulen wiederum müssen wegen ihrer organisatorischen Komplexität situativ angepasste Sportformen finden, mit welchen die Restriktionen eingehalten werden können. Im Freien bleibt Sportunterricht in ganzen Klassen (ohne Masken) unter Einhaltung der Abstandsvorschriften erlaubt.Entscheid zu Skilagern im NovemberDie Herbstlager der Schulen sind abgeschlossen und die Skilager beginnen erst im kommenden Januar. Daher kann hier vorerst die Entwicklung der Lage beobachtet werden.Im November 2020 will es entscheiden, ob Skilager ab 2021 durchgeführt werden dürfen oder nicht.Keine Besucher mehr in SpitälernAufgrund der epidemiologischen Lage und zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie des Gesundheitspersonals hat das Gesundheitsdepartement ein Besuchsverbot in Spitälern und Kliniken beschlossen. Dieses tritt morgen Samstag, 31. Oktober 2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 16. Dezember 2020.Patientinnen und Patienten in Akutspitälern, psychiatrischen Kliniken und Reha-Kliniken dürfen während dieser Zeit keinen Besuch mehr empfangen. Dazu gehören auch Treffen in Gemeinschaftsräumen wie einer Cafeteria, der Spitalkapelle oder auf dem Spitalareal.Weiterhin erlaubt bleiben Besuche bei Patientinnen und Patienten, die sich in einer ausserordentlichen Situation befinden. Dazu gehören zum Beispiel Eltern von Kindern im Spital, Partner von Gebärenden oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten. Ausnahmen werden von der Leitung der Institution bewilligt.

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