Der Bundesrat hat am 13. März Massnahmen erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Gemäss der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus dürfen keine Veranstaltungen mit Menschenansammlungen stattfinden.Das Kantonsarztamt präzisierte, dass einzelne nicht fixe Lebensmittelstände erlaubt seien, sofern deren Abstand zueinander mindestens 100 Meter betrage. Zudem seien die Hygiene- und Distanzregeln vor jedem Marktstand zwingend einzuhalten.Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 30. März beschlossen, eine Lösung für die Marktfahrenden und Marktbesuchenden in dieser ausserordentlichen Lage zu suchen. Ab Donnerstag, 9 April werden sieben der normalerweise elf Marktfahrenden verteilt im gesamten Zentrum wöchentlich jeweils von 7.30 bis 12.00 Uhr ihre Produkte anbieten (siehe Bild 2).