Ihm geht es um die sogenannten Windschutzstreifen, hochgewachsene Baumreihen entlang der Industriegleise, die das Viscoseareal in Richtung Industriegebiet Espenstrasse begrenzen. Das Betriebsgelände der Firma Rauch schliesst direkt an. In Widnau liegt zurzeit und noch bis zum 30. Juni die neue Schutzverordnung auf, zu der die Schutzinventare für Kultur- und Naturobjekte gehören. Schutzwürdigkeit überprüfen lassenSpallo Kolb vermisst im Inventar der Naturobjekte die Baumreihen, die sich direkt bei ihm vor der Haustür befinden. Kolb wohnt seit vielen Jahren am Galerieweg auf dem Viskoseareal; sozusagen mitten im Gleisbereich. Die Baumreihen seien bei der Ansiedlung der Viscose im Jahr 1924 sukzessive angelegt worden, so Kolb.[caption_left: Aufnahme aus dem 2. Weltkrieg.]Über mehr als achtzig Jahre hinweg habe sich ein gut durchmischter Baumbestand entwickeln können. «Diese markanten Baumgruppen sollten geschützt werden», sagt Spallo Kolb. Er wird deshalb bei der Gemeinde Widnau im Rahmen des laufenden Mitwirkungsverfahrens eine Überprüfung der Schutzwürdigkeit beantragen.Die Gemeindeverwaltung hatte Anfang Juli die Bevölkerung zu einem «Expertenchat» zum Entwurf der Schutzverordnung eingeladen. Neu ins Inventar schützenswerter Naturobjekte aufgenommen wurden die Baumbestände als Areale beim Freibad sowie bei der Friedhofsanlage. Nicht jedoch die Bäume des Windschutzstreifens auf dem Viscoseareal. «Die bestehenden Grünbereiche zwischen den Gleisen im Viskoseareal sind mit den Überbauungsplänen ‹Viscose West› und ‹Unterletten› als Grünbereiche bereits gesichert», teilt Bauverwalter René Altherr auf Anfrage mit. Im Überbauungsplan Unterletten sind drei Grünstreifen – A, B und C – eingezeichnet. Im dazugehörigen Artikel 9 heisst es, bestehende Bäume seien zu erhalten und gegebenenfalls zu ersetzen. «Der Schutz der Grünbereiche an den Industriegleisen ist bereits heute gegeben und gehört nicht in die Schutzverordnung», sagt René Altherr. Der Grossteil der Bäume an den Industriegleisen befindet sich im Besitz der politischen Gemeinde, namentlich Grundstück 2904, auf dem sich auch ein Abwasserhäuschen der Gemeinde befindet. Ein Überbauungsplan liesse sich nicht einfach abändern, so Altherr, dazu sei eine neuerliche Planauflage nötig. Die «Sicherheit» der Windschutzstreifen sei praktisch gleichwertig zur Schutzverordnung. Ganz unterschiedliche BegrifflichkeitenBei der Raumplanung geht es jedoch in erster Linie um Zonen, nicht um Bereiche oder Streifen. Im Geoportal ist bei den entsprechenden Erläuterungen zu den Karten gar nicht von Bäumen die Rede, sondern lediglich von «Acker und Wiese». Bauverwalter René Altherr spricht von «Grünbereichen», ohne die Bäume zu erwähnen. Auf dem Hinweisschild Nr. 17 «Grüner Pfad Industriegleise» sind Kleinwaldungen mit viel Unterholz sowie lang gezogene Hecken erwähnt. Zur Entstehung der Baumreihen findet sich kein Hinweis. [caption_left: Markante Windschutzstreifen auf dem Viscoseareal. ]Spallo Kolb möchte sich nicht auf den Überbauungsplan verlassen, wenn es um den Schutz des grünen Windschutzstreifens geht, der seiner Meinung nach unter ökologischen Gesichtspunkten geboten scheint. «Da hat es eine sehr interessante Vielfalt an Baumarten wie Ahorn, Linde, Buche, Esche», so Kolb. Hinweis: Die Schutzverordnung liegt noch bis Mittwoch, 30. Juni, zur Mitwirkung auf.