24.11.2020

Marihuana im Fischerboot geschmuggelt

Trio schippert 1,5 Kilogramm Cannabis vom Alten Rhein nach Hard – und endet im Schilf.

Von Christiane Eckert
aktualisiert am 03.11.2022
Eigentlich sollten drei Angeklagte zu dem Suchtmittelverfahren erscheinen, doch es waren nur zwei. Die Verteidigerin des Drittangeklagten stellte eine Vertagungsbitte. Der Grund: Sie ist positiv auf Corona getestet worden. Ihr Kanzleikollege kann ebenfalls nicht kommen, auch er muss in Quarantäne bleiben. So findet der Prozess am Landesgericht Feldkirch vorerst gegen zwei junge Männer im Alter von 22 und 23 Jahren statt. Sie rauchten offenbar gerne einen Joint. Deshalb waren sie auch nicht abgeneigt, einen Freund und Lieferanten des Marihuanas aus der Schweiz abzuholen. Inklusive des begehrten Krautes, versteht sich. Der Organisator des Stoffes fuhr mit dem Velo in die Schweiz und kaufte dort 1,5 Kilo Marihuana.Dabei handelte es sich um mit Cannabinoiden versetztes CBD-Marihuana. Das ist Hanf, der an und für sich zu wenig der psychoaktiven Substanz enthält, um richtig «einzufahren». Doch mit dem entsprechenden Zusatz besprüht, entfaltet das Marihuana sehr wohl eine Wirkung. Konsumenten verspüren jedoch oft als unangenehme Nebenwirkung, dass ihnen übel wird. Jedenfalls schmuggelte der Erwerber des speziellen Marihuanas 1,5 Kilo davon vom Alten Rhein nach Hard. Am Abend traf man sich und der Bootsführer und dessen Freund erhielten 15 und 10 Gramm als Dankeschön dafür, dass sie den Organisator samt dessen Fahrrad am Alten Rhein abgeholt hatten.Das Boot im Schilf verstecktNachdem das Trio am Alten Rhein in der Nähe des Steakhauses wieder in See gestochen war, sahen sie die Polizei ihre Runden drehen. Der Bootsführer lenkte das Fischerboot rasch ins Gebüsch, um nicht aufzufallen. «Was soll das?», wunderte sich noch einer der Kollegen über das seltsame Manöver im Schilf. Aufgeflogen ist die Sache doch.Während der Erstangeklagte noch versucht, dem Gericht zu erzählen, er habe nicht gewusst, warum er mit seinem Boot an die Grenze fahren soll, gibt sein Arbeitskollege zu, dass ziemlich klar war, zu welchem Zweck man einen Abstecher Richtung Schweiz machen sollte. Inzwischen habe er mit den Drogen aufgehört, früher habe er teils fünf Gramm pro Tag konsumiert. «Das war echt viel», räumt der 23-Jährige ein. Dass er damals sogar selbst sechs Pflanzen anbaute, um direkt an der Quelle zu sitzen, gesteht er ebenfalls. Als Strafe für die diversen Gesetzesverstösse erhält der Erstangeklagte eine Strafe von 3600 Euro. Der Zweitangeklagte 3840 Euro und sechs Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Dritte im Bunde muss sich vor Gericht verantworten, sobald seine Anwältin wieder genesen ist.

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