Die Besserstellung gegenüber dem Voranschlag 2019 beträgt somit Fr. 753000. Mit dem Einnahmeüberschuss werden zusätzliche Abschreibungen von Fr. 518000 getätigt und Fr. 127000 ins Eigenkapital eingelegt. Die Gründe für diese Besserstellung liegen insbesondere im gegenüber dem Voranschlag 2019 geringeren Steuerbedarf der beiden Schulgemeinden, dem Minderaufwand bei der Sozialen Wohlfahrt und dem Mehrertrag bei den Steuereinnahmen.Die Rechnung der Elektrizitätsversorgung schliesst mit einem Vorschlag von Fr. 17000 ab. Vorgesehen war eine Reserveeinlage von Fr. 59000. Der Einnahmeüberschuss wird ins Eigenkapital eingelegt.Die Rechnung der Wasserversorgung schliesst mit einem Vorschlag von Fr. 18000 ab. Vorgesehen war ein Vorschlag von Fr. 10000. Der Einnahmeüberschuss wird ins Eigenkapital eingelegt.Eigenkapital von2,9 MillionenDas Budget 2020 rechnet bei Einnahmen von 9,6 Mio. und Ausgaben von 9,8 Mio. mit einem Rückschlag von Fr. 188500. In den Ausgaben enthalten ist auch der Finanzbedarf der Primarschule Marbach und der Oberstufe Rebstein-Marbach von rund 5,1 Mio. des Gesamtaufwandes. Nach der Einlage des Vorschlages aus dem Jahr 2019 beträgt das Eigenkapital der Gemeinde Marbach per 01.01.2020 Fr. 2,9 Mio. Bei der Elektrizitätsversorgung wird bei Einnahmen von 1,72 Mio. und Ausgaben von 1,79 Mio. mit einem Einnahmenüberschuss von fast 70000 Fr. gerechnet.Senkung bringt Fr. 210000 weniger SteuerertragBei der Wasserversorgung werden Ausgaben von Fr. 300000 und Einnahmen von Fr. 325000 erwartet. Mit dem erwarteten Mehrertrag ist bei der Wasserversorgung eine Reserveeinlage von Fr. 25000 möglich. Dank der erfreulichen Entwicklung der Gemeinde Marbach kann der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern anlässlich der Bürgerversammlung eine Senkung des Steuerfusses von fünf Prozentpunkten von bisher 120 auf neu 115 Prozent beantragen. Bei einem Steuerfuss von 115 Prozent wird gegenüber dem bisherigen Steuerfuss von 120 mit Fr. 210000 weniger Steuerertrag gerechnet.Aufgrund des Vorschlages des letzten Jahres und des Eigenkapitals ist eine Senkung des Steuerfusses um fünf Prozentpunkte angemessen.