28.03.2022

Mann muss wegen Auto-Einbrüchen hinter Gitter

Das Kreisgericht verurteilt einen Rheintaler zu über drei Jahren Gefängnis, weil er ein Auto ums andere plünderte.

Immer und immer wieder soll der 40-jährige Handwerker im Rheintal und in St. Gallen in Fahrzeuge eingebrochen sein –gemäss Staatsanwaltschaft waren es rund 60 Vorfälle in den Jahren 2020 und 2021. Dabei ging er stets nach dem gleichen Muster vor: Mit einem Stein schlug er eine Scheibe ein, durchsuchte den Wagen und stahl vorrangig Kreditkarten. Mit diesen kaufte er anschliessend Lebensmittel an Selecta-Automaten sowie Ostwind-Tageskarten (Ausgabe vom 19. März). Als er im Juli von der Polizei angehalten worden war, hatte er ausserdem Amphetamin, Haschisch und Marihuana bei sich, und ebendiese Drogen wurden in einer Blutprobe festgestellt.Die Staatsanwaltschaft forderte für die Vergehen im Wesentlichen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 48 Monaten; angerechnet werden sollte ihm die bereits abgesessene Untersuchungs- und die derzeitige Sicherheitshaft. Zu den Forderungen gehört auch eine Busse von 400 Franken. Inzwischen hat das Kreisgericht Rheintal entschieden: Der Angeklagte wird des gewerbsmässigen Diebstahls (und des Versuchs), der mehrfachen Sachbeschädigung, des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (und des Versuchs), des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen. Von mehreren Vorwürfen, die ebenfalls Sachbeschädigungen und Diebstähle aus Autos sowie den Missbrauch von Kreditkarten betreffen, wird der Angeklagte freigesprochen; ebenso vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Das Kreisgericht verurteilt den Angeklagten zu einer unbedingte Freiheitsstrafe von 40 Monaten. Die bereits abgesessene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 395 Tagen werden abgezogen. Weiter hat der Angeklagte eine Busse von 400 Franken zu bezahlen. Der 40-Jährige muss bis zum Eintritt der Rechtskraft des richterlichen Entscheids hinter Gittern bleiben. Die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Waffen samt Munition werden der Kantonspolizei übergeben, die in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren darüber befinden wird, wie damit zu verfahren ist. Die beschlagnahmten Drogen sowie der Baseballschläger, ein Messer und eine Horrormaske werden vernichtet, private Gegenstände bekommt der Angeklagte zurück. Die meisten Privatkläger auf den Zivilweg verwiesenDie Genugtuungsforderungen der Privatklägerinnen und -kläger wurden allesamt abgewiesen, die meisten Schadenersatzforderungen ausserdem auf den Zivilweg verwiesen. Insgesamt verbleiben somit rund 2600 Franken Schadenersatz an acht geschädigte Personen. Auch die Verfahrenskosten von 65000 Franken hat der Angeklagte zu 90 Prozent zu berappen. (seh)HinweisDas Urteil des Kreisgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.