Der Bundesrat hat am 16. April eine Übersicht über die Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus publiziert. Nicht von diesen ersten Lockerungen begünstigt sind die Hauptmärkte. Gemäss der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus dürfen weiterhin keine Veranstaltungen mit Menschenansammlungen stattfinden. Ab 8. Juni ist die Lockerung des Versammlungsverbots geplant. Die Details dazu will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen. Absage des ersten Hauptmarktes des JahresDer Mai-Markt ist am 7. Mai vorgesehen und liegt somit im Zeitraum, in welchem Menschenansammlungen verboten sind. Aus diesem Grund hat der Stadtrat beschlossen, den ersten grossen Markt des Jahres abzusagen.Die Marktkommission wird die Planung der Hauptmärkte laufend den bundesrätlichen Massnahmen anpassen und zum gegebenen Zeitpunkt informieren.