Jeweils im Juni und November entscheidet der Kantonsrat über die Vergabe der Beiträge aus dem Lotteriefonds. Zu den Förderbereichen gehören Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit. Um Beiträge zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Zum Beispiel muss das Projekt einen angemessenen Bezug zum Kanton St. Gallen haben sowie einem gemeinnützigen, nicht gewinnorientierten Zweck dienen. Weiter muss das Finanzierungskonzept ausgewogen sein, sprich, Private und Gemeinden beteiligen sich entsprechend. Das Projekt muss sich durch Relevanz, Eigenständigkeit und Professionalität auszeichnen und soll öffentlich wahrgenommen werden. (jor)