31.03.2021

Lockerungen für Besuche in Alters- und Pflegeheimen

Die Impfkampagne in den Pflegeeinrichtungen des Kantons St.Gallen konnte Ende März abgeschlossen werden. Zusammen mit den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln bestehe nun ein ausreichender Schutz für die Bewohnerinnen und Bewohner, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Die Regierung hat deshalb entschieden, die Besuchseinschränkungen für die Betagten- und Pflegeheime auf morgen Donnerstag, 1. April, aufzuheben.

Von sk
aktualisiert am 03.11.2022
 Nachdem die zweite Welle der Coronapandemie im Oktober 2020 in verschiedenen Betagten- und Pflegeheimen zu Ausbrüchen führte, beschränkte die Regierung die Zahl der Besucherinnen und Besucher. Zudem mussten Besuche im Voraus angemeldet werden und bei feststellbaren Symptomen wurde der Einlass verweigert. Die stark geforderten Heime konnten dadurch entlastet werden. In einem weiteren Schritt wurden Besuche grundsätzlich auf die allgemein zugänglichen Räume der Institutionen beschränkt.Situationsgerechter Umgang mit EinschränkungenMit der Durchimpfung hat sich die Ausgangslage verändert. Damit seien die Besuchseinschränkungen in den Betagten- und Pflegeheimen nicht mehr gerechtfertigt. Gleichzeitig sei es wichtig, dass die Verantwortlichen in den Institutionen situationsgerechte und der epidemiologischen Entwicklung angemessene Massnahmen zum Schutz der Bewohnenden treffen. Der Kanton St.Gallen hat zusammen mit Curaviva St.Gallen, dem Branchenverband der Betagten- und Pflegeheime, und der Geriatrischen Klinik St.Gallen das bestehende Rahmenkonzept zum Umgang mit Besuchen aktualisiert. Das Grundlagenpapier äussert sich insbesondere auch zur Frage, inwieweit Bewohnende das Areal der Institutionen verlassen können (z.B. für Spaziergänge, persönliche Kommissionen oder Besuche bei Angehörigen). Anfragen hierzu hatten sich in den letzten Wochen gehäuft.Ausreichender Schutz dank ImpfungenMit der Impfkampagne des Kantons St.Gallen sind die Bewohnenden und das Personal von Betagten- und Pflegeheimen prioritär behandelt worden. Bereits Anfang Januar begannen die ersten mobilen Impfaktionen in den Institutionen und konnten am 25. März 2021 erfolgreich abgeschlossen werden. Neben dem Impfen werden die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln weiter angewendet. Sie bieten somit einen ausreichenden Schutz, damit Bewohnende von Heimen wieder vermehrt Aussenkontakte pflegen können. Seit rund einem Monat werden die Kosten für repetitive Tests in Betagten- und Pflegeheimen vom Bund übernommen. Dadurch bestehen verbesserte Möglichkeiten, allfällige Infektionen in den Betrieben frühzeitig zu erkennen und gezielte Massnahmen zu treffen. 

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