Die Frau habe in einem sozialen Netzwerk über längere Zeit Videokontakt mit einem unbekannten Mann gehabt, von dem sie dann erpresst wurde, schreibt die Liechtensteinische Landespolizei. Diese Art von Erpressungen, auch bekannt unter dem Begriff Sextortion, beginnen über Freundschaftsanfragen in sozialen Netzwerken.Der Mann sei mit der Frau über einen Chat in Kontakt getreten. In der Folge hatten die beiden über längere Zeit Videokontakt, wobei es auch zu Aufnahmen gekommen sei. Mit diesen erpresste der Mann die Frau immer wieder. Er ergaunerte mehrere Tausend Franken, bevor die Frau ihn anzeigte.Die Landespolizei rät:Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen und Einladungen von Personen in sozialen Netzwerken an, wenn diese nicht einwandfrei identifiziert werden können.Verzichten Sie auf indiskrete Handlungen, denn jeder Videochat kann gefilmt werden.Wenn man bereits Opfer einer solchen Online-Erpressung (Sextortion) geworden ist, führen Sie keinesfalls Zahlungen durch.Der Kontakt zur Täterschaft sollte sofort abgebrochen und eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.Falls bereits Bild- oder Videomaterial durch die Täterschaft veröffentlicht wurde, kann über die betreffende Plattform die Löschung beantragt werden. Das Bild- oder Videomaterial sowie alle Informationen der Täterschaft (Chatverlauf, etc.) sollten gesichert werden.