Damit aber die alten Strassenlaternen entlang der Kantonsstrassen nachts nicht einfach abgestellt werden müssen, hat der Gemeinderat beschlossen, auch diese durch stromsparende LED-Leuchten zu ersetzen. Dafür hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit über 90'000 gesprochen. Der Ersatz der bestehenden Leuchten durch stromsparende LED-Leuchten alleine reduziert den Stromverbrauch noch zu wenig.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat folgende Lichtprofile (Reduzierungszeiträume) festgelegt: Ab der Dämmerung bis 21 Uhr: 35 Watt = 30%; 21 bis 22 Uhr: 25 Watt = 20%; 22 bis 6 Uhr: 15 Watt 5%; 6 bis 7 Uhr: 25 Watt = 20%; 7 Uhr bis Dämmerung: 35 Watt = 30%. Nicht dimmbare Lampen werden von 23 bis 5.30 Uhr ganz ausgeschaltet.
Personelles in Kommissionen
Der Gemeinderat hat beschlossen, das bisher von der Vizegemeindepräsidentin und Präsidentin der Betriebskommission Wasserversorgung Esther Albrecht amtierte Ressort «Wasserversorgung» Neu-Gemeinderat Tobias Grossenbacher zu übertragen. In der Kommission Wasserversorgung übernimmt Tobias Grossenbacher das Präsidentenamt anstelle von Esther Albrecht. In der Bau- und Umweltschutzkommission nimmt Reinhard Goerge Einsitz und in der Baubewilligungskommission Sven Züst. In der Wasserversorgung und in der Bau- und Umweltschutzkommission sind je ein Sitz va-kant. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich bei Interesse an die Gemeindekanzlei wenden.
Schmid-Hemmi und Zeller kandidieren nicht mehr
Das Amtsjahr 2019 bis 2023 endet per 31. Mai. Aus diesem Grund finden am 16. April die Gesamterneuerungswahlen der Amtsperiode 2023 bis 2027 statt. Die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Grossteil der Geschäftsprüfungskommission stellen sich für die Amtsdauer 2023 bis 2027 zur Wiederwahl. Das GPK-Mitglied Ruth Schmid-Hemmi und Kantonsrätin Andrea Zeller haben beschlossen, sich nicht wieder zur Wahl zu stellen.
Kommunale Gesamterneuerungswahlen
Alle Stimmberechtigten erhalten für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen vom Kantonsrat, Gemeinderat und von der Geschäftsprüfungskommission einen leeren amtlichen Wahlzettel. Die Verwendung von nicht amtlichen Wahlzetteln ist gestattet. Nicht amtliche Wahlzettel mit offiziellen Kandidierenden sind jedoch nur gültig, wenn sie hinsichtlich Farbe und Format mit dem amtlichen übereinstimmen und ins amtlich zugestellte Kuvert eingelegt werden. Die Gemeindeverwaltung bietet an, nicht amtliche Wahlzettel auf eigene Kosten drucken zu lassen und dann über den ordentlichen Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen den Stimmberechtigten zustellen zu lassen. Wer davon Gebrauch machen möchte, muss den Wahlzettel bis spätestens 6. März 2023, 12 Uhr, der Gemeindekanzlei anmelden.
Neujahrsbegrüssung am 6. Januar
Der Gemeinderat Lutzenberg freut sich, Einwohnerinnen und Einwohner am 6. Januar um 19 Uhr zahlreich an der Neujahrsbegrüssung im Schützenhaus Lutzenberg begrüssen zu dürfen. Der Gemeinderat hat Sabine Kogler, Jahrgang 1977, aus Lauterach (AT) als neue Leiterin Mittagstisch gewählt.