18.06.2019

Leserbriefe zu den Abstimmungen

Leserbriefe zur Konzernverantwortungsinitiative und den kantonalen Abstimmungen vom 30. Juni zu Klanghaus und HSG-Campus.

Von Thomas Bolt, Rechtsanwalt und Geschäftsführer Arbeitgeberverband Rheintal, Heerbrugg
aktualisiert am 03.11.2022
Klageflut auf Kosten der SteuerzahlerSowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag setzen Schweizer Unternehmen ausländischen Klagedrohungen und Klagen aus. Kläger aus der ganzen Welt können Prozess­lawinen auslösen. Denn der Gegenvorschlag übernimmt die schädliche Mechanik, dass Schweizer Richter über Ereignisse im Ausland entscheiden. Unsere Gerichte müssen sich mit potenziellen Umweltschäden und Verletzungen von Menschenrechten in fremden Ländern auseinandersetzen und überall Schweizer Mass­stäbe durchsetzen. Die Vorstellung, dass Schweizer Gerichte Fälle in fernen Ländern pro­blemlos beurteilen können, ist realitätsfremd. Der Aufwand bei solchen Klagen ist enorm und die Beweislage oft prekär. Konzernverantwortungsinitiative und Gegenvorschlag öffnen Tür und Tor für eine teure ausländische Klageflut. Sie überfordern die Gerichte mit komplizierten, grenzüberschreitenden Fällen. Die Kosten der umfangreichen, teuren Verfahren tragen schliesslich die Schweizer Steuerzahler.Thomas Bolt, Rechtsanwalt und Geschäftsführer Arbeitgeberverband Rheintal, HeerbruggAbschreibungen ­genau anschauenDer Stimmbürger wird mit freundlichen Sätzen im Abstimmungsbüchlein über den Bau des Klanghauses im Toggenburg und den Campus Platztor der Universität St. Gallen eingeladen, diesen zwei Vorlagen zuzustimmen. Aus finanzpolitischen Überlegungen komme ich zu einem anderen Schluss- und zwar darum: Die untere Stufe des Staates (Gemeinden) haben sich seit 1. Januar 2019 an das neue RMSG zu halten und den Betrag der Abschreibungen nach Laufzeit der Investitionen (Hochbauten / Tiefbauten usw.) zu orientieren. Seit Jahren beschliesst der Kanton zehnjährige Abschreibungsquoten. Es ist mir dies ein «Dorn im Auge». Ich zitiere im Abstimmungsbüchlein Seite 25: «Es wird eine nachhaltige und langlebige Bauweise angestrebt, die über mehrere Generationen eine hohe Akzeptanz besitzt». Der Baubeginn soll erst im Jahr 2024 stattfinden und ca. 2027 fertig sein. Die Abschreibungen beginnen aber schon 2021 mit 16 Millionen in zehn Jahren. Sie lesen richtig: 16 Millionen. Schlussfolgerung, der Campus ist in 30 bis 40 Jahren abzuschreiben, was eine deutlich geringere Quote ergibt. Nachdem aber wahrscheinlich auf­- grund Gesetz und Verordnung der Kanton zehn Jahre bewilligen kann, ist dringend zu Gunsten des Steuerzahlers eine Revi­- sion anzustreben. In den letzten Jahren haben diverse gleichartige Vorlagen auf dem Tisch der Stimmbürger gelegen. Ich kann beim besten Willen diesen Vorlagen nicht zustimmen und lege ein Nein in die Urne.Ernst Nadig, St. Margrethen

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