25.09.2018

Leserbriefe aus der Zeitung

Themen zu: «Abstimmung zum Vermummungsverbot», «Gute Aussicht auf Rhesi» und «E-Voting – elektronische Stimmabgabe»

Hosen runter,  Röcke rauf«Abstimmung zum Vermummungsverbot»In Seldwyla (frei nach Gottfried Keller) wurde dereinst beschlossen, dass alle Bürger und Bürgerinnen aus hygienischen Gründen dazu verpflichtet sein sollten, Unterhosen zu tragen. Der Beschluss wurde allgemein begrüsst! Die Kontrolle zur Einhaltung dieses Beschlusses erwies sich jedoch als ausserordentlich schwierig. Die Kontrollorgane mussten bei Razzien jeweils den gesetzlich vorgeschriebenen Satz: «Hosen runter, Röcke rauf!» ausrufen, bevor sie mit ihrer Kontrolle beginnen konnten. Dies führte zu unglaublich brisanten Szenen! Nach drei Monaten sahen die Seldwyler ein, dass sie einen Seich beschlossen hatten, und sie überliessen die Tragepflicht für Unterhosen den einzelnen Bürgern zu freien Verfügung.Jack E. Griss, AltstättenDie Katze ist aus dem SackGute Aussicht auf RhesiJetzt ist das Milliardenprojekt Rhesi für alle sichtbar in Widnau und in den Zeitungen vorgestellt worden. Ein Jahrhundertverbrechen, das unsere Nachkommen zu spüren bekommen werden, sei es finanziell oder mit Katastrophen, die auf uns zukommen. Von den Planern sehr gut dargestellt, wird aus dem Fluss ein Rinnsal mit Trittsteinen und Ausweitungen, das den Durchfluss verlangsamen soll, scheinbar zum Schutz vor Hochwasser. Bei Hochwasser werden aber dann die Ausweitungen zu Auflandungen, Trittsteine zu Verklausungen und dadurch zu Stauungen mit Folgen von Dammbrüchen. Das Wasser sucht sich dann selber den Weg, nicht den von Planern vorgeschriebenen. Sollen wir uns vor dem bewährten Hochwasserschutz verabschieden, das uns ein Jahrhundert vor grösseren Überschwemmungen bewahrt hat? Hochwasserschutz geht auch anders. Wovon noch nicht gesprochen wurde, siehe: www.rhesinat.at. Dazu kommt das Problem mit den bestehenden guten Trinkwasserbrunnen, die aufgegeben werden, um die Umbauarbeiten durchzuführen; dafür wird ein Notsystem erstellt, das noch nicht funktioniert. Dass nachher die früheren Pumpwerke wieder funktionieren werden, kann niemand garantieren. Durch die Flussveränderung werden sich die Zuströme zu den Pumpwerken auch andere Wege suchen. Da stehen wir dann vor unliebsamen Überraschungen. Ein Wahnsinn, wenn 250 Hektaren Landwirtschaftsflächen der Ökologie geopfert werden.Benedikt Bolter, KoblachAlles geht onlineE-Voting – elektronische StimmabgabeDer Bundesrat hat im Juni 2018 aufgrund eines parlamentarischen Auftrages aus dem Jahr 2000 beschlossen, die elektronische Stimmabgabe neben dem Gang zur Urne und der brieflichen Stimmabgabe als gleichwertigen dritten Stimmkanal einzuführen. Trotz kritischen Stimmen hält er damit an seiner bisherigen Strategie fest. In der zweiten Jahreshälfte soll eine Vorlage mit den nötigen Gesetzesanpassungen vorliegen. Durch die erfreuliche Ablehnung von zwei politischen Vorstössen in der laufenden Herbstsession, welche einen Marschhalt beim E-Voting forderten, kann weiterhin auf eine Einführung der elektronischen Stimmabgabe für die Stimmberechtigten in allen Kantonen und der Auslandschweizer gehofft werden. Denn in der Praxis ist das E-Voting gerade für Auslandschweizer häufig das einzige Mittel, welches ihnen erlaubt, ihre politischen Rechte auszuüben. Die Wahlunterlagen kommen per Post meist zu spät bei ihnen an. Auf den ersten Blick könnte man meinen, der Entscheid der Landesregierung komme zu einem Zeitpunkt, in dem die Kritiker des E-Voting immer zahlreicher zu werden scheinen. Aber im 21. Jahrhundert und der fortschreitenden Digitalisierung ist die elektronische Stimmabgabe nicht nur für die jungen Menschen ein gesellschaftliches Bedürfnis. Denn heute sollten die Stimmberechtigen selber entscheiden können, ob sie direkt an der Urne, brieflich oder elektronisch stimmen oder wählen wollen. Die Sicherheitsfrage im Onlinekanal ist zu klären, und dies kann auch bewältigt werden. Heute werden tagtäglich Tausende von Transaktionen über E-Banking abgewickelt. Gemäss Bundeskanzlei wurden in mehr als der Hälfte der Kantone über 200 sichere Testläufe durchgeführt. Sicherheit ist oberste Leitlinie für E-Voting. Ein Vorteil bei E-Voting ist auch, dass es keine ungültigen Stimmen mehr gibt. Mit E-Voting wird zudem allen Zugang zu den demokratischen Rechten ermöglicht, vor allem auch Menschen mit Behinderung, denn diese können damit orts- und zeitunabhängig stimmen und wählen.Thomas Ammann,Nationalrat CVP, Rüthi

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