Demokratie aufgeben?«Betreff: Selbstbestimmungsinitiative» 1848 bis 2012 war die Schweizerische Bundesverfassung (BV) rechtens und gültig. Bis drei von fünf Bundesrichtern den Entscheid fällten, dass Völkerrecht über unserer BV stehen müsse. Art. 5 Abs. 4 der BV besagt: Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Selbstbestimmungsinitiative will lediglich den seit 1848 bewährten Zustand wiederherstellen. Kein Land stellt Völkerrecht über seine Verfassung. Unsere direkte Demokratie ist weltweit einzigartig. Sie wurde von unseren Vorfahren in weiser Voraussicht geschaffen und muss für unsere Nachkommen erhalten werden. Gegner der SBI behaupten, es müssten viele Verträge gekündigt werden. In der Regel sind Verträge mit einer Kündigungsklausel versehen. Eine Kündigung einzelner Verträge kann aber jederzeit durch beide Parteien erfolgen. Der Slogan der FDP im Wahljahr 2015 hiess «Aus Liebe zur Schweiz». Dieser bescherte ihr vermutlich damals Sitzgewinne. Zwei Jahre später hebelte sie mit Hilfe von SP und Teilen von CVP unter der Ägide von Philipp Müller und Kurt Fluri (beide FDP) die MEI (Masseneinwanderungsinitiative) aus. Trotz Annahme durch den Souverän wird Art. 121a BV nicht umgesetzt. Und nun lehnen die «Bürgerlichen» FDP, CVP und SP die SBI ab. Begründung siehe oben. Somit Verweigerung der direkten Demokratie für kommende Generationen. Die oberste Instanz soll wie bisher der Schweizer Souverän bleiben. Verspielen wir dieses wertvolle Gut nicht leichtfertig. «Ein Land, das seine Vergangenheit vergisst, hat keine Zukunft.» (Sir W. Churchill) Darum ein überzeugtes Ja zur SBI am 25. November.Dieter Spinner, alt Kantonsrat, BerneckRebsteiner Vision?«Betreff: Fusion Rebstein-Marbach»Im Leserbrief vom 30. Oktober vom «St. Galler» Franz Benz stand der folgende Satz: «Eine Überzahl von Rebstein-Befürwortern marschierte auf, um mehrheitlich grossen Applaus für ihre ‹Vision› zu ernten.» Ich möchte erwähnen, dass dies keine Vision der Rebsteiner ist. An der Marbacher Bürgerversammlung 2014 kam die Anregung, eine allfällige Fusion mit Rebstein zu prüfen, bevor die Rebsteiner ihre Bürgerversammlung abgehalten haben. Es ist somit keine Vision nur von Rebstein, sondern es ist eine gemeinsame Vision für eine Gemeinde in zwei Dörfern. Ebenfalls erwähnt Franz Benz, dass es Zuzüger und gewisse Amtsinhaber gebe, die kaum die Wurzeln der Einheimischen kennen. Dies ist sicher richtig und wie in jeder Ortschaft gibt es Zuzüger und bei Wahlen von neuen Gemeinde- und Schulräten gibt es kaum Einheimische, die sich für so ein Amt zur Verfügung stellen. Man denke an die letzten Schulratswahlen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir sehr gut mit Rebstein zusammenarbeiten können: Schon mehrere Ämter wurden erfolgreich zusammengelegt. Das Bauamt oder die Feuerwehr wurden zusammengelegt, weil für Marbach die Kosten einfach zu hoch waren. Müssen wir immer zuerst Ämter zusammenlegen, wenn es für uns Marbacher zu teuer wird? Aus diesen und weiteren Gründen ist klar, dass nur eine Gemeinde für beide Dörfer sinnvoll ist. Vor allem in der heutigen digitalen Welt wird es für kleinere Gemeinden immer schwieriger werden, mit den neuesten Technologien zurechtzukommen und diese rechtzeitig einzusetzen. «Mer gfallt’s z’Marpa», auch wenn wir mit Rebstein fusioniert sind.Guido Frei, Staatsstrasse 18a, MarbachLieber glücklich im KonkubinatZwei schriftliche Mitteilungen zur Fusion von Rebstein und Marbach haben mich inspiriert, auch einen Leitsatz zu formulieren. Der erste Anstoss war der Flyer aller Parteien mit dem Schlagwort «Konkubinat» und der zweite Anstoss waren die Gedanken, zusammengefasst im Leserbrief von Bernd Fritz. Das Schlagwort mit den Gedanken zusammengefasst, verleiten mich als alt Präsident der Kirchgemeinde Rebstein zu folgender Aussage: Lieber unabhängig und glücklich im Konkubinat, als gebunden und unglücklich verheiratet.Hans Hohl, Im Elmat 5, Rebstein