Was beim Projekt Tobelbach geschieht, ist ein Rechtsbruch der gröberen Art. Stadtrat Reto Walser ist auch Präsident der Umwelt- und Energiekommission, also der Verwaltungsinstanz, die das Projekt Tobelbach überwacht, kontrolliert und begleitet. Derselbe Reto Walser ist – mit Einzelprokura – Leiter der Altstätter Zweigniederlassung jener Firma, die den Ingenieurauftrag erhalten hat, namentlich die Bänziger Partner AG mit Sitz in Buchs.Artikel 7 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes besagt, Abs. 1a: «Behördenmitglieder sowie öffentliche Angestellte und amtlich bestellte Sachverständige, die Anordnungen treffen, solche vorbereiten oder daran mitwirken, haben von sich aus in Ausstand zu treten, wenn sie selbst (. . .) an der Angelegenheit persönlich beteiligt sind.» Abs. 1b: «Wenn sie Vertreter, Beauftragte, Angestellte oder Organe einer an der Angelegenheit beteiligten Person sind oder in der Sache Auftrag erteilt haben»; bbis: «Wenn sie bei einer Anordnung einer Vorinstanz mitgewirkt haben»; c: «Wenn sie aus anderen Gründen befangen erscheinen.»Das Verhalten von Stadtrat Walser verstösst in allen Punkten gegen die Ausstandspflicht im Sinne von Art. 7 VRP. Es kann doch nicht angehen, dass derselbe Stadtrat, der als leitende Person im Unternehmen, welches am Projekt Tobelbach tätig ist, sich gleich selbst als Präsident in der zuständigen Kommission kontrolliert und ggf. Weisungen erteilt. Das geht weit über den Begriff Filz und Vetterliwirtschaft hinaus. Es besteht ein schwerer und fortwährender Interessenskonflikt.Ich fordere den Altstätter Stadtrat hiermit auf, Stadtrat Reto Walser unverzüglich aus der zuständigen Kommission abzuberufen und ihm für das Projekt Tobelbach die Zuständigkeit dauerhaft zu entziehen. Sollte sich der Stadtrat weigern, dürfte die Firma Bänziger Partner AG den Auftrag nicht weiter ausführen.Eduard Ith
Alte Landstrasse 7, Altstätten