07.03.2021

Leinenzwang für Hunde im Naturschutzgebiet

Bei der Gemeinde Thal häuften sich Reklamationen aufgrund frei herumlaufender Hunde in den Naturschutzgebieten.

Von gk/red
aktualisiert am 03.11.2022
Gerade Rehe fühlten sich dadurch bedroht. An allen offiziellen Zugängen befinden sich Info- und Verbotstafeln. Hunde dürfen nicht frei laufen gelassen und Wege nicht verlassen werden – es gilt Leinenzwang, gestützt auf die kommunale Schutzverordnung und die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung. Die Gemeinde weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gebüsst werden.

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