14.09.2018

Lea stirbt – Erben im Konkubinat

Das gleichgeschlechtliche Paar Vera und Lea lebt seit über elf Jahren unter einem Dach im Konkubinat. Bei einem Bike-Unfall stirbt Lea. Ihre Partnerin geht beim Erbe leer aus. Wie hätten sie sich zu Lebzeiten gegenseitig begünstigen können?

Vera ist ratlos. Sie hat ihre langjährige Partnerin auf tragische Weise verloren und steht jetzt ohne Rechte da. Die beiden haben es versäumt, sich für einen solchen Fall gegenseitig abzusichern. Wer im Konkubinat lebt und für den Todesfall keine Vorkehrungen trifft, hat beim Tod des anderen weder Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus der 1. und 2. Säule noch auf einen Erbteil. Eine Möglichkeit wäre für das gleichgeschlechtliche Paar die Eintragung der Partnerschaft gewesen. Bei Steuern, AHV, BVG und Erbschaft wären die beiden laut Partnerschaftsgesetz Ehepaaren gleichgestellt. Für eine Meistbegünstigung der Partnerin hätte zusätzlich ein Vermögensvertrag abgeschlossen werden müssen.Die Partnerin begünstigenMöchte das Paar ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht eintragen, erbt die Partnerin nicht automatisch. Auch im Testament können sie sich gegenseitig nur beschränkt begünstigen, sofern Pflichtteile von Nachkommen oder Eltern zu beachten sind. Hinzu kommt, dass Konkubinatspartner weder von der AHV noch von der Unfallversicherung Witwenrenten erhalten. Für den Todesfall kann es daher von Bedeutung sein, eine Todesfall-Risiko-Versicherung abzuschliessen, in der die Partnerin be­günstigt wird. Dies gilt übrigens nicht nur für gleichgeschlechtliche Paare.Wie das vorgestellte Fall­beispiel zeigt, lohnt es sich, sich frühzeitig Gedanken über die Begünstigung und Absicherung der Partnerin zu machen. Die gesetzlichen Grundlagen schützen zwar das Interesse der Erben, sie entsprechen aber nicht immer dem Willen der Verstorbenen oder den finanziellen Bedürfnissen von Konkubinatspaaren.Online-Portal erbplaner.ch hilftWer seinen «letzten Willen» richtig regeln möchte, kann dies dank dem Online-Portal erbplaner.ch selber bequem von zu Hause aus machen. Entwickelt wurde das Portal zu hundert Prozent in der Schweiz. Zum Angebot auf erbplaner.ch gehören nebst der Erbregelung auch der Vorsorgeauftrag sowie die Anordnungen im Todesfall. Die nötigen Angaben, um die individuelle Vorsorge zu regeln, können mit wenig Aufwand in kurzer Zeit erfasst werden. Wer seine Daten nicht im Portal eingeben möchte oder eine persönliche Beratung vorzieht, kann seine massgeschneiderte Vorsorgeplanung direkt bei Eco Treuhand in Berneck erstellen lassen. (radi)www.erbplaner.ch

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