Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus) ist eine bis 1 m hohe Pflanze, die entfernt an ein hochgewachsenes Gänseblümchen erinnert und als Zierpflanze aus Nordamerika eingeführt wurde. Der sogenannte invasive Neophyt ist inzwischen im gesamten Kanton St.Gallen auf extensiv genutzten Wiesen und Weiden, in Rebbergen, Buntbrachen und anderen mageren, lückigen Standorten anzutreffen. Sogar in Privatgärten und auf Flachdächern breitet er sich aus.In wertvollen Lebensräumen wie Magerwiesen kann das Einjährige Berufkraut seltene Pflanzenarten verdrängen und dadurch eine Gefahr für die Biodiversität darstellen. Denn es bildet über die gesamte Blütezeit von Juni bis Oktober immer wieder neue Blüten mit unzähligen Flugsamen. Wo heuer noch einzelne Pflanzen stehen, sind es im nächsten Jahr bereits hundert.Daher ist es wichtig, das Einjährige Berufkraut von Anfang an konsequent zu bekämpfen. Rund alle vier Wochen müssen die Pflanzen vor der Samenbildung mitsamt Wurzeln ausgerissen werden. Dies gelingt am besten bei feuchtem Boden und eventuell mit Hilfe eines schmalen Stechwerkzeugs. Blüten und Samenstände müssen anschliessend dringend im Kehricht entsorgt werden.Aufgrund des Samenvorrats im Boden ist eine Bekämpfung und Nachkontrolle über mehrere Jahre nötig. Mähen allein ist dabei leider wenig wirkungsvoll, da die Pflanzen nach dem Schnitt rasch wieder austreiben und entgegen dem Namen mehrjährig werden können.Invasive Neophyten wie das Einjährige Berufkraut sind eine Herausforderung für alle. Besonders die Landwirtschaft und der Naturschutz sind bei der Pflege von Magerwiesen und anderen Flächen für die Biodiversität durch grossen zusätzlichen Aufwand betroffen. Sie sind somit darauf angewiesen, dass auch in Privatgärten etwas gegen diese Pflanzen unternommen wird.Jede Gemeinde hat als Anlaufstelle einen Neophytenverantwortlichen, dem befallene Flächen gemeldet werden können. (Daniel Keel, Leiter Tiefbauamt, 071 757 77 81)