28.08.2019

Kritische Fragen blieben aus

Ob St. Margrethen Einheitsgemeinde werden soll oder nicht, polarisiert nicht mehr.

Von Andrea C. Plüss
aktualisiert am 03.11.2022
Andrea C. PlüssEin letztes Mal vor der Urnenabstimmung am 15. September informierten Schulratspräsident Roger Trösch und Gemeindepräsident Reto Friedauer über die Inkorporationsvereinbarung zur Bildung einer Einheitsgemeinde. Seit das Projektteam im Frühjahr 2018 die Arbeit aufgenommen hatte, ging es zügig voran. Die Abstimmungshürde – im zweiten Versuch nach 2011– sollte erfolgreich gemeistert werden. An der Schulbürgerversammlung Ende März ergab eine fakultative Grundsatzabstimmung eine Zustimmung von 85 % für eine Einheitsgemeinde.Interesse am Anlass war überschaubarKritische Fragen zum Thema waren am gestrigen Informationsanlass deshalb eher nicht zu erwarten gewesen, zu dem an die 50 Bürgerinnen und Bürger erschienen waren. Eine Frage aus dem Plenum drehte sich um den finanziellen Spielraum des Schulrats generell, eine andere darum, ob das Gemeindehaus nach der Inkorporation vom Platz her noch ausreiche. Über einen Anbau oder Neubau müsse man sicher irgendwann nachdenken, sagte Reto Friedauer, drängend sei das Thema momentan jedoch nicht.Die erarbeitete Inkorporationsvereinbarung sieht, im Falle der Annahme an der Urne, die Aufhebung der Schulgemeinde auf den 1. Januar 2021 vor. Im Herbst 2020 finden kommunale Gesamterneuerungswahlen statt, so dass die Einheitsgemeinde mit der neuen Legislatur (Amtsdauer 2021-2024)in Kraft treten würde. Wird die Vereinbarung am 15. September angenommen, wird sie in der Politischen Gemeinde dem fakultativen Referendum unterstellt.Für die Planung und Umsetzung der Inkorporation sind Gemeinderat und Schulrat zuständig. Nach einem Ja der Bürgerschaft zur Einheitsgemeinde gilt es, eine neue Gemeindeordnung zu erarbeiten, die den veränderten Strukturen Rechnung trägt.Straffung und Professionalisierung«Die strategischen und operativen Aufgaben müssen klar getrennt sein», sagte Reto Friedauer. Die jetzige Kommissionslandschaft soll von elf auf sieben verkleinert werden. Dazu kommt der Schulrat. Neu soll eine Kommission «Infrastruktur und Liegenschaften» sowie eine Kommission «Familie und Gesellschaft» eingerichtet werden. Auf der operativen Verwaltungsebene sind Bereichsleitungen vorgesehen, die übergeordnete Aufgaben und Verant-wortung bekommen. Die neue Gemeindeordnung mit neuen Zuständigkeiten und Kompetenzen wird der Bürgerschaft im März 2020 an der Bürgerversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Im Zuge der neuen Aufbauorganisation innerhalb der Verwaltung werden Stellenbeschreibungen und Pflichtenhefte überarbeitet oder erstmals erstellt.

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