Auf den rund 430 Metern zwischen Bahnhofstrasse und Kirchweg soll die Feffetstrasse dieses Jahr gesamtsaniert werden. Dabei ist auch vorgesehen, das Trottoir auf der Länge von gut 190 Metern entlang dem Menzi-Muck-Areal auf die andere Strassenseite zum Binnenkanal hin zu verlegen, direkt an die Hochwasserschutzmauer, die vor Kurzem gebaut wurde.Für die Fussgänger sei dies sicherer. Die heutige Situation mit Lastwagen, die längs übers Trottoir an die Laderampe und von dieser weg fahren, sei für Fussgänger auf dem Trottoir gefährlich, heisst es im Gemeinderatsprotokoll zum Teilstrassenplan für das Projekt. Beide Dokumente sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.Die Fahrbahn bleibt auf der ganzen Sanierungsstrecke gleich breit wie heute, ausser dort, wo beidseits des Menzi-Muck-Areals die Fussgängerquerungen entstehen. Hier braucht es für ein paar Meter beidseits der Strasse ein Trottoir. Daraus ergibt sich eine Verengung um eine Trottoirbreite.«Strassen werden viel zu luxuriös geplant»Das Projekt ist allerdings umstritten. Hansruedi Büchel sind im Besonderen die Kosten von 492000 Franken für die Strassenbauarbeiten sowie die hinzu kommenden Kosten für Leitungssanierungen und die Versetzung der Strassenbeleuchtung zu hoch. Sie sind im Budget der Gemeinde für das laufende Jahr aufgeführt. Büchel spricht deshalb von Gesamtkosten in Höhe von 941000 Franken für eine vergleichsweise nur wenig begangene und befahrene Strasse. «Strassensanierungen werden in Rüthi immer luxuriös geplant», kritisiert er.Lediglich den Belag zur Hochwasserschutzmauer hin zu ergänzen, wie dies Büchel vorschlägt, würde nicht genügen, nimmt der Gemeinderat zu dessen schriftlich vorgelegten Vorwürfen Stellung. Der Strassenbelag sei zu sehr beschädigt, teils ganz durchgebrochen. Auch der Randsteinabschluss sei in einem schlechten Zustand und müsse ersetzt werden. Die letzte Strassensanierung liege zudem schon 32 Jahre zurück.Aufs Trottoir verzichten könne man nicht, unabhängig davon, wie stark die Strasse begangen und befahren wird: Die Feffetstrasse sei die Hauptverbindung zwischen Bahnhof und Dorf. Sie sei als Sammelstrasse und damit als Gemeindestrasse erster Klasse eingestuft. Und für Quartiersammelstrassen schreibe die betreffende Norm ein Trottoir mindestens auf einer Strassenseite vor. Bei einer Gesamtsanierung der Strasse mache die Teilverlegung des Trottoirs das Projekt aber auch nicht teurer. Die Antwort überzeugt Hansruedi Büchel nicht. Dass ein Trottoir nötig ist, nur weil die Klassierung der Strasse dies verlangt, scheint ihm unsinnig. Und anders als der Gemeinderat es schreibt, geht er davon aus, dass sich die Trottoirverlegung doch verteuernd auswirken wird: weil es auf die Entwässerungsleitung zu liegen komme, die dort während des Baus der Hochwasserschutzmauer gebaut worden sei – samt den nötigen Schächten dazu. Büchel ist ausserdem nach wie vor der Ansicht, dass die Strasse günstiger müsste saniert werden können.Hansruedi Büchel zweifelt ausserdem am vom Gemeinderat angeführten Sicherheitsgewinn, den die Trottoirverlegung bringen soll. Für Kinder erachtet er das Trottoir auf der Seite des Binnenkanals sogar als gefährlicher, weil die Hochwasserschutzmauer nicht besonders hoch sei und sich die Mauerhöhe um die Höhe des Trottoirs noch reduziere.Der Gemeinderat sieht dies nicht so. Die von den Lastwagen ausgehende Gefahr auf dem heutigen Trottoir sei wesentlich grösser, als dass jemand in den Binnenkanal stürzen könnte, schreibt er in seiner Stellungnahme. Eine Absturzsicherung sei nicht nötig, weil man entlang der Mauer nirgends mehr als einen Meter stürzen würde.Kinder könnten über die Mauer purzelnDies bezieht sich allerdings auf die Höhe zum oberen Böschungsansatz und lässt ausser Acht, dass jemand, der über die Mauer stürzt, unter Umständen nicht dort zu liegen käme, sondern die Böschung hinab purzeln und ins Wasser fallen könnte. Hansruedi Büchel geht deswegen davon aus, dass nachträglich noch ein Geländer oder eine andere Absturzsicherung montiert werden muss.Hätte die Bürgerversammlung stattfinden können, hätte er beantragt, die Position für die Strassensanierung aus dem Budget zu streichen. Dies ist bei einer Abstimmung an der Urne, wie sie nun wegen der Coronakrise nötig ist, nicht möglich. Hansruedi Büchel will deswegen gegen das Budget stimmen.Abstimmung und öffentliche AuflageÜbers Budget abgestimmt wird am 19. April. Abgestimmt werden kann nur brieflich. Wer die Unterlagen nicht beizeiten der Post übergibt, kann sie auch (bis spätestens 11 Uhr am Abstimmungssonntag) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen.Unabhängig von der Budgetabstimmung liegt das Projekt noch bis 30. April auf der Gemeinderatskanzlei auf. In dieser Zeit kann dagegen Einsprache erhoben werden. Die Unterlagen können auch auf der Gemeindehomepage www.ruethi.ch eingesehen werden (unter: News/Aktuelles > Amtliche Publikationen > Öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan Feffetstrasse.