17.03.2018

Kreisgericht spricht Kesb-Kritiker frei

Das Kreisgericht Rheintal hat einen Mann freigesprochen, der Beweise gegen die Kesb gesammelt und der Staatsanwaltschaft übergeben hatte. Die Kesb zeigte ihn darum an, doch der Strafbefehl wird aufgehoben.

Im April 2017 hatte die Staatsanwaltschaft gegen einen Kritiker der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Strafbefehl erlassen. Der Beschuldigte rekurrierte, weshalb es eine Hauptverhandlung vor Gericht gab. Dieses befand nun: Der Beschuldigte hat keine falsche Anschuldigung gemacht. Er wurde freigesprochen, die Kosten für Verfahren und Verteidigung trägt die Staatskasse.Der Beschuldigte hatte Informationen über einen Fall gesammelt, bei dem es in seinen Augen nicht mit rechten Dingen zuging. Kesb Linth und Beratungszentrum Uznach (BZ) hätten ihre Sorgfaltspflicht verletzt, weil sie das Vermögen eines Mannes anlegten, obwohl bei ihm nie die Rede von einer Beistandschaft mit Vermögensverwaltung gewesen sei. Zudem hätten die Behörden die Einsicht in die Akten lange verweigert.Die Beweise dafür habe er der Staatsanwaltschaft übergeben wollen. Der Kesb-Kritiker sagte während der Verhandlung mehrfach, er habe damit bei der Staatsanwaltschaft keine Strafanzeige eingereicht. Das Gericht widersprach: «Es ist problematisch, jemandem Tatbestände zu unterstellen und Informationen dazu einer Strafverfolgungsbehörde zu übergeben. Diese kann gar nicht anders, als dies als Strafanzeige zu werten», sagte Richter Mark Schärz. Er warnte den Beschuldigten davor, mit dem «Zweihänder reinzuhauen», zumal die Vorwürfe sehr konkret – mit Nennung von Strafbeständen und Namen – formuliert gewesen seien. Der Richter sagte: «Das ist eine Strafanzeige, wie sie im Buch steht.»Der Beschuldigte wollte die Kesb nicht anschwärzenDie Kesb Linth hatte auf die Vorwürfe mit einer Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung reagiert. Für eine Verurteilung reichte es jedoch nicht: Das Gericht gewichtete stark, dass der Beschuldigte nicht wider besseren Wissens gehandelt habe. Er wollte die Kesb und das BZ nicht einfach anschwärzen. «Es gab Anhaltspunkte, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist», sagte der Richter. Dass Kesb und BZ zuvor die Akteneinsicht verweigert hätten, sei ein Hinweis dafür. Dies wog für den Beschuldigten besonders schwer. Er folgerte daraus gemäss Anklageschrift, dass die Kesb und das BZ dadurch «mögliche kriminelle Handlungen verschleiern» wollten.Der Beschuldigte, früher Präsident der Kesb-kritischen Initiative «Mehr Schutz für die Familie», wurde während der Verhandlung nicht nervös. Er fiel dem Richter zweimal ins Wort und konnte einige Fragen nicht zu dessen Zufriedenheit beantworten, sonst wirkte er aber sicher, liess sich keine Emotionen entlocken. Den Freispruch nahm er zufrieden nickend entgegen.Zuvor hatte er im letzten Wort mit ruhiger, aber bestimmter Stimme gesagt, er sei erstaunt, wie gross der Fall geworden sei. Er kam zurück auf die Ausgangslage: Es sei «nicht möglich», dass Nachkommen nach dem Suizid des Vaters keine Akten einsehen dürften. «Sie wurden ausgebremst, statt dass ihnen die Hand gereicht wurde.»«Die Anzeige der Kesb geschah aus Rache»Die Verteidigung sagte im Plädoyer, es wecke wenig Vertrauen, wenn Menschen, die sich um die Aufklärung eines Falls bemühen, mit juristischen Mitteln daran gehindert würden. «Die Anzeige der Kesb gegen meinen Mandanten geschah aus Rache.»Remo Zollinger

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.