Am 22. August hat Edwin Kopp die Möglichkeit, vor der Anklagekammer darzulegen, weshalb er für die zu Unrecht erlittene Schmach und die massiven Einschränkungen, die er hinzunehmen hatte, besser entschädigt werden möchte als das Untersuchungsamt Altstätten dies vorgesehen hatte.40 Tage hatte Kopp unschuldig in Untersuchungshaft zu verbringen. Auch ausserhalb des Gefängnisses war sein Leben stark eingeschränkt; so durfte er zum Beispiel mit niemandem über die ihm zu Unrecht vorgeworfenen Straftaten reden.Geht es nach dem Untersuchungsamt Altstätten, erhält Edwin Kopp folgende Geldbeträge: 13'000 Franken Genugtuung, 5'760 Franken für wirtschaftliche Einbussen sowie 2'500 Franken für die Ausübung der Verfahrensrechte, also seine Anwaltskosten.Aus Sicht von Edwin Kopp ein Hohn.