02.10.2019

Kontrollen sind weiterhin nötig

Obwohl die Polizei die Blitzerstandorte bekanntgibt, tappen immer noch viele Autofahrer in die Radarfalle.

Von Dinah Hauser
aktualisiert am 03.11.2022
Öffentliche Warnungen vor Radarkontrollen sind verboten. Jedoch publiziert die Kantonspolizei St. Gallen seit Oktober 2014 wöchentlich die Standorte ihrer neun semistationären Messanlagen, sprich der halbmobilen Blitzeranlagen. Schweizweit tut dies keine andere Kantonspolizei. «Die Veröffentlichung ist eine präventive Massnahme», sagt Mediensprecher Florian Schneider. Anfänglich wurde die Polizei kritisiert, die gewünschte präventive Wirkung der Radaranlagen werde durch die Veröffentlichung der Standorte zunichte gemacht. Mittlerweile hätten solche Äusserungen abgenommen. Zudem habe sich die Anzahl der geblitzten Autofahrer über die Jahre nicht merklich verändert, sagt Schneider. Dennoch gibt es einen Lerneffekt: Stellt man die Anlage in zeitlichen Abständen am gleichen Ort auf, so tappen weniger Personen in die Radarfalle. Beim ersten Aufstellen erwartet die Polizei eine Verzeigungsquote von etwa 10 Prozent. Das heisst, von 10000 vorbeifahrenden Autos werden 1000 geblitzt. «Je länger die Anlage stehen bleibt, umso mehr nimmt die Quote ab.» Sie pendle sich in der Regel zwischen 1 und 3 Prozent ein. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Anlage umplatziert wird. Kommt aber nach einiger Zeit wieder eine Anlage an denselben Ort zu stehen, so falle die Verzeigungsquote schon von Beginn an tiefer aus. «Weist eine Anlage eine konstant hohe Quote auf oder misst immer wieder extreme Geschwindigkeiten, so wird sie von der zuständigen Verkehrspolizei auch etwas länger stehen gelassen», sagt Schneider.Ablenkung und Fahrunfähigkeit  Bei Verkehrsunfällen stellt die Geschwindigkeit nur eine Komponente von vielen dar, wie Schneider sagt. «Es ist nicht nur der klassische Raser, der wegen überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Auto verliert.» Ablenkung und Fahrunfähigkeit, etwa wegen Müdigkeit oder Drogeneinfluss, seien noch vor der Geschwindigkeit grosse Faktoren. Zu Unfällen führen häufig auch nicht angepasste Fahrweisen. «Wer bei Regen mit den vorgeschriebenen 80 Kilometer pro Stunde unterwegs ist, kann unter Umständen auch schon zu schnell sein», sagt der Polizeisprecher. Dass sich die Anzahl der Verzeigungen nicht merklich verändert hat, ist für Schneider ein Zeichen, dass Geschwindigkeitskontrollen weiterhin angebracht sind. Zudem publiziert die Kantonspolizei nur die semistationären Anlagen. «Wer nur bei den Blitzern langsam fährt, der wird dann bei einer mobilen Kontrolle erwischt.» Diese werden nämlich nicht öffentlich kommuniziert. 

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