Erst vor kurzem wurde der Gemeinderat von Eichberg in einem Leserbrief wegen der angespannten Personalsituation im Rathaus kritisiert. Nun gibt es erneut einen Rüffel aus der Bevölkerung. Anlass gibt dieses Mal eine Abwasserleitung in Hinterforst. Die Gemeinde wollte dort letztes Jahr an der Oberrütistrasse einen Leitungsstrang sanieren, gab dann aber diesen Frühling im Amtsbericht bekannt, dass es anstelle der Sanierung nötig sei, die Leitung zu verlegen, was in der Zwischenzeit offenbar geschehen ist.Beat Reichmuth, der selbst in dem zu Eichberg gehörenden Quartier wohnt, wirft dem Gemeinderat nun in einem Leserbrief (siehe Seite 18) vor, damit unnötig Geld verpulvert zu haben. Zu reparieren wäre nämlich nur eine einzige Stelle der Leitung gewesen. Die Gemeinde, schreibt Reichmuth, habe lediglich davon abgesehen und stattdessen die Leitung verlegt, weil ein Hauseigentümer mit Grabarbeiten auf seinem Grundstück nicht einverstanden gewesen sei.Reichmuth wundert sich: Hätte der Gemeindepräsident oder ein Gemeinderat mit diesem Hauseigentümer geredet, meint er, wäre sehr wohl eine Sanierung möglich gewesen. Zumal, wie er schreibt, auch eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung für die Kanalisationsleitung auf diesem Grundstück laste.Die schadhafte Stelle lag sehr ungünstigBei der Gemeinde sieht man den Sachverhalt etwas differenzierter. Besagte Stelle der Leitung sei so stark beschädigt, dass man mit Verstopfungen rechnen müsse. Sie liege aber just unter einem Teich, der wiederum von einer Bruchsteinmauer abgestützt sei, nimmt Gemeindepräsident Alex Arnold Stellung zu den Vorwürfen. Und dass es zugunsten der Leitung eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung gebe, stimme nicht. «Wäre dem so, hätten wir das festgestellt.»Arnold schreibt allerdings von einer privatrechtlichen Klausel im Kaufvertrag für diese Liegenschaft. Von jener habe die Gemeinde aber nichts gewusst. «Es werden nie Kaufverträge nach solchen Bestimmungen überprüft.» Ohne öffentlich-rechtliche, also im Grundbuch eingetragene Eigentumsbeschränkung gälten Leitungen als geduldet, insofern könne ein Liegenschaftseigentümer tatsächlich seine Zustimmung zu Grabarbeiten auf seinem Grundstück verweigern.Gemeindepräsident Arnold schreibt, der in diesem Fall betroffene Grundeigentümer habe «deutlich abgesagt». Also habe man sich für die inzwischen realisierte Variante entschieden.Auch Rohre verlegt für künftige GlasfaserleitungDass die Leitung in die Strasse verlegt wurde, erachtet Arnold als Vorteil, da sie nun nicht mehr durch Privatgrund führt (was künftige Grabarbeiten erleichtert, sollten solche nötig werden). Man habe die Verlegung der Leitung zudem genutzt, auch gleich Leerrohre für die künftige Glasfaserkabelerschliessung des Quartiers einzulegen.Beat Reichmuth hingegen stört sich an den Kosten, mit denen dieser Vorteil erkauft wird: Statt rund 16 000 Franken werde das Projekt nun über 100 000 Franken kosten. Er erinnert an das von der Bürgerschaft versenkte Rathausprojekt: Bereits da habe der Gemeinderat 100 000 Franken für nichts verplant. Reichmuth geht mit dem Gemeinderat hart ins Gericht: Seiner Meinung nach sollten der Präsident und mit ihm grad der ganze Rat zurücktreten und neue Leute ans Ruder lassen.