11.03.2019

Kleine Arbeit, grosse Hilfe

Die Jugendjobbörse des Jugendnetzwerks SDM ist auf der Suche nach neuen Sackgeldjobs, die Schülerinnen und Schüler zuverlässig ausführen können.

Neben dem Aufbessern des Sackgelds dient die Jugendjobbörse vor allem als Lern- und Übungsfeld für Jugendliche. Kids ab 13 Jahren können sich bei der Jugendjobbörse anmelden und haben ein Erstgespräch, bei der sie über den Ablauf informiert werden. Wenn Interesse für einen ausgeschriebenen Sackgeldjob besteht, durchlaufen die Interessierten bei der Jugendjobbörse einen Bewerbungsprozess. Danach wird eine geeignete Person ausgewählt, die den Job erledigt.Jugendliche erlangen wichtige KompetenzenDurch die Einblicke erlangen die jungen Leute Kompetenzen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Soziales. Zudem sammeln sie praktische Erfahrungen. Jugendarbeiter Roman Rüssmann ist Ansprechperson für Jugendliche und Auftraggeber. Er steht in regelmässigem Kontakt mit den Jugendlichen, von der Jobsuche bis zum Ende der Tätigkeit.In den letzten drei Jahren konnten so diverse leichte Arbeiten bei Privatpersonen und Firmen (Ferienjobs) erledigt werden. Dies waren etwa Einsätze im Garten wie das Rasenmähen und Unkrautjäten oder Reinigungsarbeiten wie die Mithilfe beim Frühjahrsputz. Besonders beliebt sind technische Unterstützungen bei Smartphone und Tablets. Nach dem Prinzip «Learning by doing» beantworten Jugendliche kompetent Fragen rund digitale Geräte und Programme.Besondere Vorschriften sind zu berücksichtigenBei allen Abklärungen um die Sackgeldjobs berücksichtigt die Jugendjobbörse besondere Vorschriften. Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen enthalten besondere Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmern.Von den Sonderschutzvorschriften nach Arbeitsgesetz werden Jugendliche erfasst, die in der Lehre sind, aber auch Jugendliche, die ausserhalb einer Lehre beschäftigt werden wie bei Ferienjobs, Schnupperlehren oder der Aufbesserung des Sackgeldes in der Freizeit.Ab dem 13. Altersjahr dürfen Jugendliche leichte Arbeiten wie Erledigungen, Ferienjobs und Schnupperlehren ausführen. Diese Arbeiten dürfen keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder Schulbesuch noch Schulleistung beeinträchtigen.Während der Schulzeit darf eine Arbeit höchstens drei Stunden pro Tag und neun pro Woche dauern. Während der Schulferien ist die Beschäftigung für Jugendliche zwischen 13 bis 14 Jahren während der halben Dauer der Ferien an höchstens acht Stunden pro Tag und 40 pro Woche – jeweils zwischen 6 und 18 Uhr – zugelassen. Für Jugendliche ab 15 Jahren gelten andere Vorschriften. So dürfen unter anderem Jugendliche im Alter von 15 maximal bis 20 Uhr arbeiten, ab 16 Jahren maximal bis 22 Uhr. (pd)HinweisWenn kleine, leichte Arbeiten zu erledigen sind, steht die Jugendjobbörse stets telefonisch und per E-Mail zur Verfügung unter roman.ruessmann@s-d-m.ch oder Te­lefon 071 727 13 15. Weitere In­formationen im Internet unter www.jugendjob.jnw-sdm.ch.

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