Seit zehn Jahren führt die Politische Gemeinde Au einen Schülerhort in Au (Superstrolch) und in Heerbrugg (Frechdachs). Nach Schulschluss oder in den Schulferien werden dort Schülerinnen und Schüler betreut. Die Primarschule Au-Heerbrugg kümmert sich ihrerseits seit einigen Jahren um den Mittagstisch. Sowohl der Gemeinderat als auch der Schulrat haben sich für eine Zusammenlegung der beiden Institutionen unter einem Dach ausgesprochen. Sie hatten eine Projektgruppe gebildet, die den Zusammenschluss prüfte und ein Konzept ausarbeitete. Beide Räte genehmigten dieses Konzept, womit der geplante Zusammenschluss von Mittagstisch und Schülerhort per Anfang Januar 2020 erfolgen soll.Schulergänzende TagesstrukturenDie operative Leitung übernimmt die bisherige Schülerhort-Leiterin Claudia Tobler, eine Fachkommission ist verantwortlich für die Belange von Schülerhort und Mittagstisch. Neu wird das gemeinsame Angebot unter dem Namen «Tagesstrukturen» geführt. Betreuungsangebote für Schulkinder tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Sie zielen darauf ab, den Schülern und Eltern einen übersichtlichen und regelmässigen Tagesablauf zu ermöglichen und unterstützen die Eltern in ihren Betreuungs- und Erziehungsaufgaben. Die Tagesstrukturen sind für Kindergartenkinder und Schüler bis zur sechsten Klasse ausgerichtet. Qualifizierte Mitarbeitende gewährleisten die schulergänzende Kinderbetreuung nach modernen pädagogischen Erkenntnissen. Die Schulen sind gesetzlich verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern einen Mittagstisch anzubieten. Er beinhaltet entweder eine gesunde Verpflegung oder die Benutzung eines Aufenthaltsraums über Mittag, in dem mitgebrachtes Essen eingenommen werden kann. Für die Führung der Schülerhorte durch die Primarschulgemeinde sowie deren Finanzierung durch die politische Gemeinde wurde eine Vereinbarung abgeschlossen. Damit wird die Verwaltungsaufgabe der Primarschulgemeinde übertragen und untersteht dem fakultativen Referendum. Hinweis: Die Referendumsvorlage liegt noch bis 6. Januar in der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist dem Gemeinderat einzureichen.