23.03.2022

Kindergärtnerinnen-Exodus aus der Wiesenau

Fast alle Kindergarten-Lehrkräfte im Schulkreis gehen. Zufall, meint Schulpräsident Roger Trösch.

Von Max Tinner
aktualisiert am 02.11.2022
Eltern von Kindern in Kindergartenklassen im Schulkreis Wiesenau wurde mitgeteilt, dass die Kindergärtnerin ihres Kindes ihre Stelle gekündigt habe. Mittlerweile macht die Runde, dass nicht nur eine, sondern dass gleich alle vier Kindergärtnerinnen des Schulkreises gekündigt hätten. Es geht die Rede, die Kindergärtnerinnen erführen durch Schulratspräsident Roger Trösch nicht die Wertschätzung, die sie verdienten.Die Kindergärtnerinnen selbst äussern sich gegenüber der Zeitung nicht. Schulleiter Michel Bawidamann bestätigt Abgänge, allerdings nur drei. Eine der Wiesenau-Kindergärtnerinnen gehe in Frühpension, eine weitere nehme andernorts eine Vollzeitstelle als schulische Heilpädagogin an, weil in St. Margrethen nur ein Teilpensum als solche möglich gewesen wäre, und eine dritte orientiere sich neu.«Wir bedauern es sehr, wenn Mitarbeitende unsere Schule verlassen», hält Schulratspräsident Roger Trösch auf eine schriftliche Anfrage fest. Er verstehe es aber auch, wenn sich jemand weiterbilde oder eine neue Herausforderung suche. Auch Abgänge wegen Pensionierungen und Familienplanungen gebe es immer wieder. Die Abgänge in der Schuleinheit Wiesenau seien insofern nicht ungewöhnlich, selbst wenn sie sich nun dort kumulierten. Sie seien hier aber teils schon länger geplant und daher vorhersehbar gewesen. Man habe daher bereits neue, bestens qualifizierte Mitarbeiterinnen verpflichten können. Eine Kindergartenstelle (nebst weiteren Stellen auf anderen Stufen) hat die Schulgemeinde St. Margrethen aktuell auf der Stellenplattform des Kantons für die Volksschule aufgeschaltet. Roger Trösch ist zuversichtlich, auch diese offenen Stellen bis zum Schuljahresbeginn im Sommer noch besetzen zu können: «Jedes Kind in St. Margrethen wird eine Lehrperson haben», verspricht er.Insgesamt seien die Fluktuationen an der Schule St. Margrethen nicht grösser als in anderen Jahren. Trösch weist darauf hin, dass Lehrerinnen und Lehrer, anders als es auf dem Arbeitsmarkt die Regel ist, nur zu zwei Terminen im Jahr kündigen können, nämlich auf den Semesterwechsel. Die Frist für eine Kündigung auf den Schuljahreswechsel im Sommer laufe noch bis Ende April.Dass er manchen Mitarbeitenden zu wenig Wertschätzung entgegenbringe, bezeichnet Trösch als Gerücht, zu dem er sich nicht äussere. Er halte aber gerne fest, dass Wertschätzung nicht selektiv erfolge, sondern in der Schule St. Margrethen einen hohen Stellenwert geniesse und in vielgestaltiger Form praktiziert werde.

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