15.12.2018

Keine Rücktritte aus dem Gemeinderat

Die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Geschäftsprüfungskommission stellen sich für die Amtsdauer 2019 bis 2023 zur Wiederwahl; ebenso Kantonsrätin Andrea Zeller Nussbaum. Weil niemand zurücktritt, hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Durchführung einer Wählerversammlung zu verzichten. Allfällige Rücktritte aus den Kommissionen auf Ende des Amtsjahres 2018/2019 per Ende Mai 2019 sind bis 31. Januar 2019 schriftlich der Gemeindekanzlei mitzuteilen.Alle Stimmberechtigen erhalten für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen einen leeren amtlichen Wahlzettel. Die Verwendung von nicht amtlichen Wahlzetteln ist gestattet. Nicht amtliche Wahlzettel sind nur gültig, wenn sie in Farbe und Format mit dem amtlichen übereinstimmen und ins amtliche Kuvert eingelegt werden. Die Gemeindeverwaltung bietet an, nicht amtliche Wahlzettel auf eigene Kosten drucken zu lassen und dann über den ordentlichen Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen den Stimmberechtigten zustellen zu lassen. Wer davon Gebrauch machen möchte, muss den Wahlzettel bis 31. Januar der Gemeindekanzlei anmelden. Am Freitag, 11. Januar, findet um 19 Uhr im Schützenhaus die Neujahrsbegrüssung statt. Der Gemeinderat und Verkehrsverein Wienacht/Lutzenberg laden alle Einwohner zum Besuch mit einem Apéro und Imbiss ein. (gk)

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.