02.03.2019

Keine Milde für Messerstecher

Ein Heidener, der einen Widersacher im Streit tötete, erhält eine neunjährige Freiheitsstrafe. Das bestätigt das Bundesgericht. Es wies eine Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts vom 23. Januar 2018 ab. Der Mann hatte sich gegen eine Freiheitsstrafe von neun Jahren wegen vorsätzlicher Tötung gewehrt. Eine Schlägerei, an der sein Sohn in Heiden beteiligt war, führte zu einer Auseinandersetzung, die tödlich endete. Es kam zu einer Aussprache auf dem Schulhausplatz, bei der Jugendliche von Vätern begleitet wurden. Als der Sohn das bemerkte, telefonierte er nach Hause. Daraufhin machte sich sein Vater auf den Weg, er nahm ein Küchenmesser mit. Statt zur Aussprache kam es zu Beschimpfungen und Rangeleien. Zwischen dem Angeklagten und dem Vater eines anderen Jugendlichen eskalierte der Streit. Der Mann zückte sein Messer. Im Verlauf eines Handgemenges stiess er es seinem Kontrahenten in die Brust und tötete ihn so.Das Ausserrhoder Kantonsgericht verurteilte ihn im August 2016 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Der Mann zog den Entscheid ans Obergericht weiter. An der Verhandlung erklärte er, in Notwehr gehandelt zu haben, weil er gewürgt worden sei. Das Obergericht stützte das Urteil der Vorinstanz und bestätigte das Strafmass. Auch diesen Entscheid akzeptierte der Angeklagte nicht. Vor Bundesgericht machte er erneut geltend, in Notwehr gehandelt zu haben.Das Bundesgericht führte im Entscheid aus, der Beschuldigte habe «weitestgehend lediglich seine bereits im Berufungsverfahren verworfene Sichtweise der Dinge» wiederholt. Die Schlussfolgerungen der Vorinstanz seien ausführlich und überzeugend gewesen. Damit ändere sich auch an der Strafzumessung nichts, entschied das Bundesgericht. (sda)

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