Dann gilt nicht mehr:Maskenpflicht in Läden und Restaurant oder bei VeranstaltungenMaskenpflicht am ArbeitsplatzZertifikatspflicht (3G, 2G und 2G+) in Kinos, Restaurants oder bei VeranstaltungenBewilligungspflicht bei GrossveranstaltungenKeine Einschränkungen bei privaten TreffenVorerst bis 31. März gilt weiterhin:Isolationspflicht bei positivem Corona-Test (5 Tage)Maskenpflicht im öffentlichen VerkehrMaskenpflicht in Spitälern, Pflege- und AltersheimenAusserdem gültig bleiben:Regelungen zum internationalen PersonenverkehrRegelungen zur Kostenübernahme von ArzneimittelnRegelungen zum Zerifikat und Kostenübernahmen von TestsDie besondere Lage gilt ebenfalls bis 31. März. Entwickelt sich die epidemiologische Lage wie erwartet, tritt die Verordnung auf den 1. April 2022 ausser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rückkehr in die normale Lage. Dann endet auch das Beratungsmandat der Covid-Task-Force.