22.12.2020

Keine Gnade für IV-Betrügerfamilie

Die IV-Betrügerin wurde mit 6 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe härter bestraft als beantragt.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Ende November zog sich die Gerichtsverhandlung über mehrere Tage, nun hat das Kreisgericht Rheintal die Urteile gefällt. Zwei Geschwister – eine etwa 55-jährige Geschäftsfrau und ihr ein paar Jahre jüngerer Bruder sollen eine längere Zeit hinter Gitter verbringen. Ihre Mutter kommt mit einer bedingten Strafe davon.Betrogen in grossem StilVor Gericht standen die Geschwister wegen Wirtschafts- und Sozialversicherungsbetrugs in grossem Stil. Auch die Mutter machte mit, indem sie unrechtmässig Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen bezog. Die vom Trio ergaunerte Gesamtsumme übersteigt den Betrag von einer Million Franken.Schon die Kosten fürs Verfahren und die amtlichen Verteidiger lassen erahnen, um was für einen grossen Fall es sich handelt. Was die nun verurteilte Geschäftsfrau betrifft, belaufen sich die Verfahrenskosten auf 141000 Franken, allein die begründete Entscheidgebühr schlägt mit 25000 Franken zu Buche. Der amtliche Verteidiger der Frau wird mit 64000 Franken entschädigt. Auch der Bruder hat mit 121000 Franken stolze Kosten verursacht; seinem Verteidiger kann ein Honorar von gut 50000 Franken verrechnen.Die Frau gilt als die treibende KraftDie beiden im Mittelrheintal lebenden Geschwister, die sich im Verfahren und auch vor Gericht in Schweigen hüllten, haben nicht nur die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen stark geschädigt, sondern mehrere weitere Kläger. Die Geschäftsfrau hatte sich denn auch wegen einer ganzen Reihe von Straftatbeständen zu verantworten und wurde nun im Wesentlichen wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, qualifizierter Geldwäscherei sowie betrügerischen Konkurses schuldig gesprochen. Sie wurde während des Verfahrens als treibende Kraft dargestellt und erhielt mit 6 Jahren und 9 Monaten eine Freiheitsstrafe, mit der die von der Staatsanwaltschaft beantragen sechseinhalb Jahre übertroffen werden. Dazu kommt (im praktisch geforderten Rahmen) eine Geldstrafe in der Höhe von 18000 Franken. Der Bruder hingegen, für den fünf Jahre beantragt waren, kommt mit viereinhalb Jahren davon.Detektive haben Betrug aufgedecktDetektive hatten minutiös nachgewiesen, wie der Mann als angeblich körperliches Wrack seinen Alltag verbrachte – in krassem Widerspruch zu den vorgegebenen Leiden. Die Verteidiger hatten die Observationen als rechtswidrig dargestellt und gefolgert, dass die dabei beschafften Dokumentationen nicht verwertbar seien. So wurden für die beiden Geschwister nicht nur Freisprüche gefordert, sondern sogar noch eine Genugtuung von 30000 Franken für die Frau und mindestens 25000 Franken für den Bruder. Alternativ wurde vom Verteidiger des Mannes darum ersucht, von einer Bestrafung seines Mandanten mangels Schuldunfähigkeit abzusehen.Die Mutter, für die der Staatsanwalt 20 Monate bedingt, bei einer Probezeit von drei Jahren verlangt hatte, wurde zu 17 Monaten bedingt verurteilt, ebenso zu der beantragten Busse von 3000 Franken.Alle Angeklagten wurden – entsprechend der von ihnen ertrogenen Summen – auch zu happigen Ersatzforderungen verpflichtet, die sie zu bezahlen haben. Ausserdem haben die Geschwister solidarisch eine im oberen Rheintal lebende Mutter mit knapp 23000 Franken Prozesskosten zu entschädigen. Dieser Frau hatten sie zwei Liegenschaften zu einem viel zu tiefen Preis abgeluchst. Dem Gericht war daher beantragt worden, es möge das Grundbuchamt anweisen, die betrogene Frau wieder als die Eigentümerin der beiden Liegenschaften einzusetzen. Das Gericht verzichtete jedoch darauf, zumal die Klärung seines Erachtens durchs Zivilgericht erfolgen soll.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.