20.05.2020

Keine Corona-Prämienverbilligung

Verliert man wegen der Pandemie die Arbeit, werden die Prämien für die Krankenkasse zur Belastung, schreibt SP-Kantonsrätin Laura Bucher in einem Vorstoss.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Die Coronakrise trifft manche hart, selbst wenn sie nicht erkranken – nämlich wenn sie ihre Arbeit verlieren. Die Krankenkassenprämien können dann das Haushaltsbudget plötzlich massiv belasten, stellt die St. Margrether SP-Noch-Kantonsrätin und -Bald-Regierungsrätin Laura Bucher in einer Einfachen Anfrage fest. Doch zu einer Prämienverbilligung kommen sie im laufenden Jahr gleich aus zwei Gründen nicht mehr: weil die Frist, sich dafür anzumelden, am 31. März abgelaufen ist und weil für die Bemessung des Anspruchs die Steuerfaktoren des vorletzten Jahres massgebend sind.Anspruch besteht nur bei dauerhaft tiefem EinkommenLaura Bucher erkundigt sich deshalb in ihrem Vorstoss von Anfang April nach der Möglichkeit für Ausnahmen aufgrund der Coronakrise oder allenfalls sogar Einwohnern, die wegen Corona unvermittelt in finanzielle Not geraten sind, einen Teil der Prämien zu übernehmen.Die Antwort liegt bereits vor, fällt aber abschlägig aus. Die Regierung geht davon aus, dass die Pandemie in den meisten Fällen lediglich zu einem vorübergehenden Einkommenseinbruch führt. Anrecht auf die Individuelle Prämienverbilligung bestehe aber grundsätzlich nur bei dauerhaft niedrigem Einkommen. Für ausserordentliche Beiträge an die Krankenkassenprämien durch den Kanton fehle eine rechtliche Grundlage, schreibt die Regierung ausserdem. Sie weist aber darauf hin, dass die Sozialämter der Gemeinden die Prämien der Krankenkassen-Grundversicherung übernehmen, allerdings nur, wenn das Existenzminimum unterschritten ist. 

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