Aufgrund der Tatsache, dass der Inhaber des Gärtnereibetriebes eigenmächtig gehandelt und dem Täter einen Besen "über den Kopf gezogen" hatte, kam es im Dorf zu Spekulationen. Es wurde behauptet, der Geschädigte selbst müsse mit einem Strafverfahren rechnen.Dem ist nicht so, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen auf Anfrage mitteilt. Sie führt im Zusammenhang mit dem Raub keine Strafuntersuchung gegen den Inhaber des Gärtnereibetriebes durch.