29.07.2022

Kein Geknalle

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 02.11.2022
Altstätten hat für sein gesamtes Gemeindegebiet das Abbrennen von Feuerwerk bis auf Widerruf verboten. Im ganzen Kanton besteht zwar ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald sowie in Waldesnähe, aber weitergehende Verbote können die Gemeinden autonom erlassen. Das führt zu einer uneinheitlichen Regelung, zum Beispiel im oberen Rheintal. In Altstätten darf nirgendwo eine Rakete gezündet werden, in Eichberg und Marbach hingegen schon, unter Einhaltung der vom Kanton erlassenen Beschränkung.Ist also ein Feuerwerkstourismus zu erwarten? Begeben sich die Altstätterinnen und Altstätter in einen Nachbarort, um es dort krachen zu lassen? Sicher nicht. Vernunft liegt viel zu sehr in der Natur des Menschen. Eher werden auch die Leute ausserhalb Altstättens angesichts der Trockenheit freiwillig auf ein Feuerwerk verzichten. Stellen wir uns also schon mal ein auf einen lärm- und rauchfreien 1. August.Gert Bruderer

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