«Die Fussgänger, die regelmässig in der Migros einkaufen, haben bei der Gemeindeverwaltung einen Fussgängerstreifen gefordert», sagt Gemeindepräsident Christian Sepin. Für die Bewilligung eines Fussgängerstreifens auf Gemeindestrassen sei jedoch die Kantonspolizei zuständig. Sie beurteilt unter anderem aufgrund des Verkehrsaufkommens, ob ein Fussgängerstreifen angebracht wird oder nicht.Für die Erwägung eines neuen Fussgängerstreifens ist ein Verkehrsaufkommen von mindestens 3000 Fahrzeugen pro Tag nötig. Dies wird an der Nollenhorstrasse nie erreicht. «Unsere Messungen ergaben, dass pro Tag durchschnittlich 1100 bis 1200 Fahrzeuge dort verkehren», sagt Sepin. Ausserdem sei es dort bis heute zu keiner gefährlichen Situation gekommen. «Aus diesem Grund konnte ein Fussgängerstreifen nicht bewilligt werden.»Christian Sepin findet es richtig, dass an dieser Stelle kein Fussgängerstreifen hinkommt. Dieser biete nämlich keine Sicherheit. Zwar sei der Fussgänger vortrittsberechtigt, oft deshalb aber weniger aufmerksam. Bei Unfällen habe dann der Fussgänger das Nachsehen. (mia)