11.08.2018

Kein Feuer, kein Feuerwerk

Die Gefahr von Wald- und Buschbränden sei weiterhin hoch, schreibt die St.Galler Staatskanzlei. Feuer zu machen und Feuerwerk zu zünden, bleibe verboten.

Von sk/red
aktualisiert am 03.11.2022
Die Kantonspolizei hat am Freitag mehrere Vergehen gegen das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot festgestellt.Die Staatskanzlei schreibt: „Der Regen der letzten Tage trügt das Bild: Die Trockenheit ist weiterhin so ausgeprägt, dass durch eine Unachtsamkeit ein Wald- oder Buschbrand ausgelöst werden kann.“Deshalb gelte das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot auch dieses Wochenende und bis auf Widerruf.Ob es ums Grillen an einer offenen Feuerstelle geht, um das Verbrennen des Gartenschnitts im eigenen Garten oder das Zünden von Feuerwerk: Gleich mehrere Leute haben am Freitag gegen das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot verstossen. Sie hätten geblaubt, der Regen der letzten Tage habe das Problem der Trockenheit gelöst, schreibt der Kanton. Ausserdem sei auch bei telefonischen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu spüren, dass sie die Auswirkungen der Regenfälle überbewerteten. Die Lust aufs Grillieren mit Holzkohle scheine nach mehreren Tagen Abstinenz die Unachtsamkeit zu erhöhen.Der Kantonale Führungsstab weist deshalb erneut und mit Nachdruck darauf hin, dass die Gefahr vor Wald- und Buschbränden sehr gross sei. Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ist deshalb noch immer in Kraft.Es ist verboten:- Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen- Holzkohlegrills, Smokers, Pizzaöfen etc zu gebrauchen- Feuerwerk (inkl. Vulkane, Böller etc.), Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden- brennende Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen- Kerzen im Freien anzuzündenVerstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin.Ausserhalb der Wälder dürfen Gas- und Elektrogrills genutzt werden, wenn diese auf nicht brennbarem Untergrund stehen und der Abstand zu brennbarem Materialien gewährleistet ist. Es gilt, die nötige Vorsicht walten zu lassen. Erlaubt bleiben kommunale Grossfeuerwerke auf Seen, sofern der Abstand zum Ufer mindestens 350 Meter beträgt.Der Kantonale Führungsstab sei sich bewusst, dass dieses Verbot eine Einschränkung für die Bürgerinnen und Bürger bedeute, heisst es in der Medienmitteilung. Sobald sich die Situation entspanne, werde er einen Antrag auf Aufhebung des Verbotes stellen. Solange dies aber nicht der Fall sei, appelliert er an die Bevölkerung, das Verbot einzuhalten und Freunde und Familie darüber zu informieren. Er dankt für das Verständnis.

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