09.06.2021

Katz-und-Maus-Spiel am Damm

Illegal erstellte Absperrungen müssen weg: Kanton und Gemeinde Thal setzen Urteil des Verwaltungsgerichts um.

Von Rudolf Hirtl
aktualisiert am 03.11.2022
Rudolf HirtlNach dem Dauerregen vom Sonntag ist es eine Wohltat, als sich am Montagnachmittag endlich wieder die Sonne zeigt. Zahlreiche Frauen und Männer geniessen die wärmenden Strahlen beim Spaziergang entlang des Alten Rheins. Auch Thals Gemeindepräsident Felix Wüst, Daniel Dietsche, Leiter Rhein und Hydrometrie beim kantonalen Baudepartement, und Martin Anderegg, Leiter Recht und UVP beim Amt für Umwelt, haben sich bei der Rheinmündung im Bereich Paradiesli eingefunden.Sie machen sich persönlich ein Bild vor Ort. Sie wollen sehen, ob der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen umgesetzt wird. Dieses hat per 25. März den Entscheid des Baudepartements gestützt, dass die ohne Baubewilligung erstellten Absperranlagen zu entfernen seien.Keine Baubewilligungen im GewässerraumUnd tatsächlich, die beiden Absperrungen beim ehemaligen Restaurant Paradiesli und beim Dreiangel sind weg. Die Gitter waren am 12. Mai einmal mehr vom Rheinunternehmen entfernt worden. Zuvor wurden die Anwohner am 6. Mai durch die Gemeinde und den Kanton mündlich vor Ort über den Entscheid informiert. Aber bereits am 22. Mai war eines der Gitter wieder aufgestellt. Ein Katz-und-Maus-Spiel, das sich seit September 2020 hinzog, im Dorf für ungläubiges Kopfschütteln sorgte und zuletzt auch Thema bei Leserbriefen im «Tagblatt» war.Kopfschütteln gibt’s auch beim Augenschein vom Montag. Die Absperrgitter sind nun zwar weg, doch Palisaden aus Holz, in den Weg gestellte Blumentöpfe, Gartenabfälle und Gartenbeete, die bis über die Mitte der Dammkrone reichen, sollen den Durchgang für Fussgänger unattraktiv machen. Die Dammkrone ist zwar zu 50 Prozent im Besitz der privaten Grundeigentümer, die ein Nutzungsrecht an der Dammkrone zugesichert bekommen haben, doch Anlagen wie etwa die Holzpalisaden sind ohne Baubewilligung widerrechtlich. Laut Martin Anderegg werden im Gewässerraum keine Baubewilligungen erteilt. Auch Abfall dürfe nicht einfach irgendwo im Gelände gelagert werden.Die Gemeinde Thal hätte bereits mit dem Entscheid des Baudepartements auf die Entfernung von Anlagen und Abfall pochen können. «Wir haben bewusst den Entscheid des Verwaltungsgerichts abgewartet», sagt Felix Wüst, dem es ein Anliegen ist, die Bevölkerung nun über den tatsächlichen Stand der Dinge zu informieren, zumal einige falsche Behauptungen in Leserbriefen verunsichert hätten. Fakt ist denn, dass die Krone des Damms laut Baudepartement ausschliesslich als Hochwasserschutz dient und keinesfalls als Fuss- oder Radweg. Das Departement weist laut Martin Anderegg aber auch darauf hin, dass ein öffentliches Interesse am freien Zugang zu Fluss- und Seeufern besteht, was sich aus dem Raumplanungsrecht ergebe. Diesem Recht stünden die persönlichen Rechte der Anwohner entgegen.Das Durchlaufen auf dem Damm ist nicht verbotenVor allem mit der bekannten Vorgeschichte sei es nicht einfach, eine Lösung zu finden, die für alle Teile zufriedenstellend sei. Rheinbauleiter Daniel Dietsche erinnert an die lange Geschichte der Endgestaltung und betont, dass mit dem Bau des Dammes noch kein Strandweg zur Verfügung stehe. «Der Uferweg muss in einem separaten Verfahren durch die Gemeinde Thal aufgelegt werden.» Laut Felix Wüst beschäftigt sich der Thaler Gemeinderat bereits mit diesem Projekt.Obwohl der Weg nicht auf der Dammkrone, sondern einen Meter tiefer gelegt unten am Fluss geplant ist und mittels Bepflanzungen blickdicht abgetrennt werden soll, fürchten Anwohner um ihre Ruhe und Privatsphäre. Selbstgebastelte Schilder «Privatgrundstück» oder «Betreten verboten» mit dem Hinweis auf eine 24-Stunden-Videoüberwachung bekräftigen den Standpunkt der Anwohner. Spaziergänger lassen sich davon aber nicht abschrecken und nutzen die neuen Freiheiten auf dem Schutzdamm.Das ist derzeit auch nicht verboten. Anwohner haben aber die Möglichkeit, beim Kreisgericht Rorschach eine Beschilderung «Betreten verboten» zu beantragen, was diese gemäss Auskunft eines Anrainers auch tun werden. Aber auch dann wäre laut Daniel Dietsche ein Spaziergang möglich. Die Leute müssten einfach einen Meter unter der Krone in der Hangneigung durchlaufen, wo der künftige Fussweg definiert sei.Klar ist, nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts schauen Gemeinde und Kanton nicht mehr länger zu. Illegal erstellte Absperrungen auf dem Hochwasserschutzdamm werden künftig innerhalb weniger Tage und mit Kostenfolge für die Verursacher entfernt. Am kommenden Freitag werden die Anwohner vor Ort genauer darüber informiert, ab demselben Tag wird abgeräumt. Weitere illegal angebrachte Absperrungen oder feste Anlagen werden ab dann zur Anzeige gebracht.

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