Es ist nicht vermeidbar, dass die Wurzeln durch die Grabarbeiten stark beschädigt werden. Dies hätte ein schnelles Verfaulen zur Folge. Die Entscheidungskompetenz bezüglich Fällung liegt beim Gemeinderat. Die Fachstelle Natur und Landschaft AR und weitere Fachpersonen wurden beigezogen. Nach Abschluss der Sanierung wird für die Bäume eine Ersatzpflanzung von zwei Feldahornbäumen vorgenommen. Hierbei handelt es sich um heimische Bäume, die bestens geeignet sind. (gk)